Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- (I.) 1903 - 5664 (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 66)
- Language
- German
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60 im Aufträge R. David Strauss’ geschrieben, je einen doppelt gesiegelten Brief an den Rabbiner Arje Löb und den Drucker H. Rofe, beide in Amsterdam, bei. Die Props blieben jede Antwort schuldig, EL Rofe und Koschmann entschuldigten sich in einem an R. David Str. diiekt gerichteten Schreiben mit der oben angeführten Tekanah, ferner mit dem unter jüdischen Druckereien herkömmlichen Brauch, sich rechtzeitig gegenseitig von erhaltenen Approbationen Mitteilung zu machen; dies habe Salman unterlassen. Die Streitaxt wurde vorerst begraben, um bald wieder zu schärferem Kampfe hervorgeholt zu werden. Indessen war bei Salman der Plan zur Reife gediehen, den Ruf und den finanziellen Untergrund seiner Offizin durch die Herausgabe des Talmud zu stärken. Wir wollen es dahin gestellt sein lassen, ob die oben ausgesprochene Drohung etwa bei ihm noch bestehende Bedenken zerstreut hat; das eine steht jedenfalls fest, dass er den Plan schon einige Jahre mit sich herumtrug. Von Wichtigkeit zur Beurteilung dieser Tatsache ist die Herausgäbe des isolierten Talmudtraktates פסחים, No. 135, bereits i.J. 1752; vielleicht erschienen noch einige andere Traktate. Auffallender Weise geschieht dieses Traktates, der wahrscheinlich nur in wenigen Exemplaren in die Welt hinausging,*) im Verlauf des Streites nie Erwähnung, da doch Salman recht wohl durch ihn seine bona fides bei der Herausgabe seines Talmuds Amsterdam gegenüber hätte bekräftigen können. Am 22. Mai 1754 richtete er an die Sulzbacher Regierung das Ersuchen, ihm den Druck des Talmud zu gestatten, und zwar auf Grundlage der Ausgabe Fft. a. 0. (Berlin), wobei zu beachten, dass er die Ausgabe 1715 —22, nicht diejenige von 1734—39, als Vorlage für seine Ausgabe angab. Letztere war besonders mangelhaft; die Schutzfristen, die meist auf 15 Jahre nach Abschluss des ganzen Talmud gelautet hatten, waren zum grössten Teil grade im Jahre 1754 abgelaufen; einige Approbationen hatten aber eine zwanzigjährige, also bis 1759 wirksame Schutzfrist. Salman hatte sich *) Da Salman, der hier die Ausgabe Fft. a. O. zu gründe gelegt hatte, seinen Plan bald änderte, s. weiter.