Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- (I.) 1903 - 5664 (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 61)
- Language
- German
- Belongs to
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- IRI
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55 verschonte, war an den Fehlern schuld.*) Die Zensur hatte nach langer Zeit wieder einmal Veranlassung zum Eingreifen. Am 9. Juli 1722 erging folgender Befehl an den Inspektor Sebastian Kyck in Sulzbach ״Theodor Chf. ״Nachdem äußerlich verlauten will, ob sollte in dem hier ״gedruckten Jüdischen Wand Calender einige unserer christl. ״Religion zu nahe gehende Expressiones sich finden, als waß wir ״Euch ein Exemplar zu dem Ende gdst. beyschliißen, dass Ihr ״solches durchsehen, das anstößige daraus anmerken und in das ״deutsche übersetzen, über den Erfolg zu unser gdst. Wissen- ״schaft fürest gehbst. wider berichten wollst. ״H. C. Hund. Frh. v. Hözendorff. I. Ch. Sperl. Kyck ersucht die Regierung am 21. Juli, die ״hiesige Judenschaft“ anzuhalten, ״eine ganz deutliche und genugsam teutsche Erklärung und Uebersetzung zu stellen . . . Weil . . . ein solcher Calender gleich als in ein Mischmasch nicht nur hebräisch, Rabinisch, Jüdischteutsch, sondern auch allerhand abbreviaturen, charakteres und einzle Buchstaben für ganze Wörter mit Fleiß gesezt, umb nur die Sache desto intricater (!) zu machen, und sich hernach hinter eine Auslegung zu stecken, welche ihnen am bequemsten ist . . .“ Am 21. August erfolgt endlich sein Zensurgutachten. Er stellt eine Reihe von Anklagepunkten auf und begründet sie in weitschweifiger Ausführung: zum Schluss bemerkt er selbst: ״. . . zwar sind noch sonst viel Druckfehler und versetzte Buchstaben in solchem Calender . . . doch wären sie treulich zu verwarnen, in solch Sachen behütsamer und deutlicher zu gehen, damit die Exteri, oder die sonst keine genügsame Erkenntniß dieser Sachen haben, nicht mögen anlaß nehmen, in solch Dingen zu critisiren.“ Diese Verwarnung wird wohl auch erfolgt sein; einen nachteiligeren Ausgang hat die Anklage für Salman nicht gehabt. Eine Stadt gab es, die damals mit Sulzbach bezüglich der *) Es liegt die Vermutung nahe, dass wir einen gedankenlosen Nachdruck des Wilhermsdorfer Kalenders 1715 (תע׳ה) vor uns haben, gegen den nach Schudt ״Jüd. Merkw.“ IV. 2. S. 353 eine ähnliche Anklage erhoben worden war.