Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- (I.) 1903 - 5664 (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 56)
- Language
- German
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50 Jetzt griff dieser zur Gewalt und liess A. Fr., als ersieh am 21. Januar 1715 in Fürth aufhielt, verhaften und nur gegen Kaution wieder auf freien Fuss setzen. A. Fr., der nach seiner eigenen Angabe jetzt gegen 70 Jahre alt war, wandte sich, unter bitterer Klage über die ihm angetane Schmach, schutzflehend an seine Regierung mit der wiederholten Versicherung, vor dem Sulzbacher Gericht jederzeit dem Gegner Rede stehen zu wollen. — Schwab schwieg, liess aber bald darauf Frankel unter gleichen Umständen ein zweites und später noch ein drittes Mal verhaften. Bis dahin war die Gerichtsbarkeit in Ansbachischen Händen, die, konform dem Verlangen der Regierung in Sulzbach, stets den Kläger vor das Heimatsgericht Fränkels verwies, so dass er machtlos war. Nun aber war sie in Domprobst-Bambergische Hände übergegangen, und jetzt setzte es Schw. durch, dass der Domprobst-Amtmann eines Tages Fr. inmitten seiner Freunde und Verwandten auf offener Strasse verhaften liess: doch letzterer entging noch im kritischsten Moment entehrendem Kerker dadurch, dass es ihm gelang, in ein ihm bekanntes, der Bambergischen Jurisdiktion nicht unterstehendes Haus zu flüchten. Schw. rächte sich dadurch, dass er wiederholt Fränkels kostbare, mit Büchern angefüllte, Reisekoffer in Beschlag legen liess, deren Einlösung für den Geschädigten mit sehr grossen Kosten verbunden war. So wogte dieser Kampf, A. Fränkels Lebensabend trübend und seinen Geschäftsverkehr z. T. unterbindend, bis an das Jahr 1719, also bis an sein Lebensende. Die Bambergische Domherrschaft und Dr. Schw. blieben unerbittlich, trotz aller Sulzbachischen Beschwerden gegen ihre Vexationen wider Fränkel. Noch einiges über Ahrons familiäre Verhältnisse. In der Steuerliste für 1713—1714 findet sich bei A. Fr. der behördliche Vermerk, dass er wohl das grösste Vermögen unter allen Gemeindemitgliedern, aber auch die ״mehriste“ Kinder habe. Sein Bücherhandel sei bei seinem hohen Alter und seiner Unpässlichkeit ״dermahlen“ schlecht. Nach einer Eingabe von Ahrons Wwe. d. d. 30. 29 V. haben sich nur 2 Söhne (Joachim und Meschullam Salman) in Sulzbach niedergelassen. Ein Sohn, Liebmann, hatte zwar i. J. 1695 von der Regierung Heirats- und Niederlassungskonsens erhalten, scheint aber darauf verzichtet zu haben; in den Listen der Sulzbacher Gemeinde wird