Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- (I.) 1903 - 5664 (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 51)
- Language
- German
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45 Der Privilegbrief*) für die Druckerei lautet, nach einer offiziellen Kopie: ״Aus dem fürstl. Hof Rath Ihme geförtiget, und von dem ״Secretario Frainshaim Unterschrieben. 1°״ Wird die Buchdruekerey zu continuiren zwar erlaubt, ״jedoch länger nicht, als uf die, In dem der Uhmainen (־gemeinen) ״Judenschaft New erthailten Privilegio angesetzte dahr. 2״<> Daß Er mehr Leute, als Einen sezer, und Einen Druker ״darzue zu zielien nicht befugt sein soll. 8°״ Dass Er Nichts als Jüdische Schriften, und zwar, von ״solchen auch nichts drucken oder drucken zue laßen, sich unter ״stehe. Er habe dann solches jedesmal vorhero Höchst gedacht ״Sr. fürstl. Durchl. Unterthgst. angezeigt, und hier zue dero ״gdstn. Consens erhalten.;״v^»40״ Daß Er von allen Büchern, so er drucken wird, jedes- ״mal zwey Exemplaria in die fürstl. Bibliotec zue liefern, und ״sich sonsten hierbey aller Ungebührlichen Exceßen zue enthalten, ״schuldig sein solle. Decretum Sulzbach Jm fürstl. Hof Rath, ״den 12. Augusti 1699. ״Dieße Oopia, Ist in fürstl. Hofkammer prs. Sein Aaron ,Frankels genommen, Und das Original Ihme wieder zuegestellt ״worden den 17. July 1709, Johann Heinrich Seyfried. Eine Folge der zweiten Bestimmung war es wohl, dass Ahron sich christlicher Pressenzieher bedienen musste,**) um die mehr Sachkenntnis erfordernde Satzarbeit zwei jüdischen Personen übertragen zu können. Im übrigen bestanden die genannten Be- Stimmungen nur auf dem Papier. Derartige Bestimmungen pflegten in Kleinstaaten lässig durchgeführt, ja sogar bald vergessen zu werden. Dem letzteren Schicksal fiel sogar, wie wir bald sehen werden, das ganze Privileg anheim. Meist bedurfte es irgend einer äusseren Anregung, einer Denunziation, eines Regierungs־ *) Der uns nur dank der i. J. 1709 gegen A. eingeleiteten Untersuchung erhalten ist. Die Regierung hatte nicht einmal eine Abschrift des Privilegs. Diesem Umstand ist es auch wohl zuzuschreiben, dass die Privilege Isaaks, Blochs und der späteren Drucker nicht in die Akten gelangt sind. **) S- Vorbemerkung Ahrons zu פי שנים (No. 45), wo dies als sehr fühlbarer Missstand hingestellt wird.