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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1903-01-01 · (I.) 1903 - 5664 (1903) · page 52

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
(I.) 1903 - 5664 (1903)
Date
1903-01-01
Page
– (sequence 52)
Language
German
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46 Wechsels, eines anreizenden Ereignisses, um die Regierung auf bestehende frühere Entscheidungen und dergl. hinzuweisen. Jahre־ lang (dies gilt fast für alle späteren Sulzbacher Druckperioden) war keine Rede von Bücherzensur, von Einlieferung der 2 Belegexemplare, bis eines Tages die Behörde auf irgend eine Weise an die bestehenden Bestimmungen erinnert wurde. Es mussten dann zur xAbwechslung einige Bücher wieder die Zensur passieren oder als Beleg eingeliefert werden; dann schlief die Zensur wieder ein. Genau dasselbe Gebahren bestand auch gegenüber den christlichen Druckereien in Sulzbach. Niemals wurden gegen die jüdischen Druckereien schärfere Bestimmungen angewendet. Es scheint sogar, dass die von Autoren herausgegebenen Werke, die nicht auf Ahrons Kosten und in seinem Verlag erschienen, der Zensur sich in der Regel ganz entzogen, denn es bedurfte, wie gesagt, schon einer starken Anregung, um die Aufmerksamkeit der Behörde auf ein erscheinendes Buch hinzulenken. Eines von diesen zensierten Büchern war naturgemäss Ahrons erstes Produkt. Eine spezielle Zensurbehörde bestand nie, die Bücher wurden einem Inspektor in Sulzbach von der Regierung behufs Urteilsäusserung übergeben. Dieser stand den jüdischen Büchern gewohnlich verständnislos gegenüber und wandte sich darum um ein Gutachten an die benachbarte Universität in Altdorf. So auch wurde Ahrons erstes Druckerzeugnis, ein Poliomachsor (No. 37—8) von Prof. Dr. theol. Wagenseil zensiert und als unbedenklich befunden*). Einer Anklage, wahrscheinlich wegen Zollhinterziehung, bedurfte es auch, um i. J. 1709 die Regierung wieder einmal auf die bestehende hebräische Druckerei hinzuweisen. Wir geben ein in dieser Angelegenheit abgefasstes, behördliches Protokoll, das uns interessante Einblicke in den Offizinbetrieb gestattet, wörtlieh wieder. ״Actum, In Camera den 15. Augustil709. ״Uf Hochfürstl. gnädigstes anbefehlen, Ist zur Hochf. Cammer ״Aaron Fränkel Schuz Verwanter Jud allhier, und wegen der, ״vor ezlich tagen von hier nacher Wien verschickten Bücher ״vernommen worden, der deponieret hierauf Wie Volget: *) Notiz des Inspektors Leonhard Meinel ln den Zensurakten zu No• 139.

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