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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1903-01-01 · (I.) 1903 - 5664 (1903) · page 38

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
(I.) 1903 - 5664 (1903)
Date
1903-01-01
Page
– (sequence 38)
Language
German
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זר 32 Jakob Back hat von dem ihm erteilten Privileg einen Gebrauch nicht gemacht. Die von Isaak gemachten bitteren Erfahrungen und überdies die durch diesen in Wilhermsdorf zu erwartende Konkurrenz mochten warnend genug ihre Stimme erhoben haben. II. Periode: Moses b. Uri Schraga Bloch. 1684—1693. 1111 Jahre 1651 hatte der in dem Marktflecken Neuhaus. unweit Sulzbach, wohnhafte Feustel Bloch vom Herzog Ohr. Aug. laut Resolution d. d. 10. Juni als erster Jude überhaupt die Erlaubnis erhalten, im Amte Königstein und im Landgerichte Sulzbach ein Jahr lang ״Nahrung suchen“ zu dürfen und zwar gegen eine an die Regierung zu liefernde Gebühr. Dieses Privileg wurde in der Folgezeit alljährlich erneuert und i. J. 1666 (Res. d. d. 9. Febr.) auch auf Feustels Sohn Moyses Bloch aus Neuhaus ausgedehnt und zwar gegen ein gemeinsam zu erlegendes Schutzgeld von 50 fl. Diesmal wurde den beiden sogar, und zwar vorerst auf 1 Jahr, gestattet, sich in der Stadt Sulzbach ״aufhalten und handeln“ zu dürfen. An diesem 9. Februar 1666, vielmehr auf die fürstliche Entschliessung von diesem Tage hin, wurde also durch Bloch Vater und Sohn, der Grundstein zu der jüdischen Gemeinde Sulzbach gelegt. Am 12. Dezember 1667 trat noch Feustels Schwiegersohn Joseph Hirsch, bis dahin gleichfalls in Neuhaus ansässig, hinzu und gleichzeitig erhielt Feustel die Erlaubnis sich dereinst in der Residenzstadt Sulzbaeh von Sohn und Schwiegersohn beerdigen zu lassen. Er hatte alsbald einen bestimmten Platz der Regierung als Totenacker in Vorschlagzu bringen. Im Mai 1668 wurde er als erster auf dem von ihm erworbenen und der sich bildenden Gemeinde geschenkten Friedhof zur ewigen Ruhe bestattet, nachdem zuvor zur Ergänzung der erforderlichen Zehnzahl durch fürstliche Gnade 8 Glaubensgenossen, meist aus Schnaittach, darunter der dortige Rabbiner, Vorsinger und Totengräber, leibzollfreien Zutritt zu der religiösen Bestattungsfeier erhalten hatten.*) *) Eine ähnliche fürstliche Gnade wiederholt sich noch zweimal. Am 4. Sept. 1668 richtete Moses Bloch eine diesbezügliche Eingabe an die Re׳ gierung anlässlich der Beschneidungsfeier eines Sohnes. Die Eingabe hat die a tergo׳Notiz ״fiat“. — Am 1. Mai 1671 bittet Feustels Witwe Breindl

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