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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1903-01-01 · (I.) 1903 - 5664 (1903) · page 37

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
(I.) 1903 - 5664 (1903)
Date
1903-01-01
Page
– (sequence 37)
Language
German
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31 ״richten und Seine Truckerey kebreischer Bücher fort zu sezen. ״Wan dann iezt höchst ersagt Seine frstl. Durehl. nicht ungeneigt ״sint, ob eingangs gemelten Jacob Backh, uff Sein er Volgendes ״demütigstes ansuchen, allhier zue gedulden, auch Schutz und ״Freyheit Jedoch uff nachgesetzte Maas gnädigst zue verleihen. ״AIss wirt Ihme Jacob Backh zue Seiner Nachricht, um nach Seiner ״zue Hauskonnft Seinem Vatter Juda Backhen hier von zue be- ״richten, hiermit bedeutet, dass zum Fall Uff bewilligung Seines ״Vatters Er sich alhier zue Sulzbach würde niederlassen, und ״Seine truckhereyen fort sezen: Ihme nicht allein bewilligt Sein ״soll ein hier zue taugliches Haus zu Erstehen, sondern auch im ״Fall damit ob alden nicht sollte Uff kommen können, Höchst ״ermelt Seine frstl. Durehl. eines von dero aignen Häusern in der ״Statt Jedoch nur ad Interim und Uff ein Halb Jahr hier zue an- ״laßen wollten. Demnegst Soll er von allen Ufflagen befreihet ״bleiben, und Jährlich Mehres nicht weder eine kleine erkönntnis, ״welcher wegen sich zue Vergleichen, zur frl. Cammer verraiche. ״Nicht weniger, Sollen alle Materials, die Er zue Seiner Truckerey ״vonnöthen, wie auch die getruckten Bücher beym Versenden ״Zoll frey aus- und eingehen. Doch soll Uebrigens aller anderer ״Handlungen und Underschleife, wie die Nahmen haben mögen, sich ״enthalten. All so auch schuldig sein, alle Bücher, die er zue ״trucken willens ist, ehe vor censiren und besichtigen zue lassen ״auch nachmalss, wann solche getruckt, von jedwederm Buch 2 ״Exemplar zur fürstlichen Bibliothec zue lieffern. Signatum ״Sulzbach, den 14. Jenner 1670. Frl. Pfalzgräfl. Hof Cammer ״daselbst etc. Zu beachten ist, dass dieses Privileg — das übrigens einen Rückschluss auf das nicht mehr erhaltene Isaaksche zulässt — in einem Punkte, der Zollfreiheit nämlich, noch über das Lichtenthalersche hinausgeht. Es war dies durch die Erwägung veranlasst, dass der Absatz hebräischer Bücher ganz auf das Ausland angewiesen war. Juden, für die allein die Druckerei bestimmt war, gab es nur ganz wenige Familien in Stadt und Ländchen Sulzbach. Dies erklärt es auch, dass mit der Begründung der jüdischen Druckerei Punkt 4 des Lichtentbalerschen Privilegs ganz aufgehoben werden durfte. Eine Konkurrenz für diese Druckerei konnte nicht erwachsen.

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