Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- (I.) 1903 - 5664 (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 30)
- Language
- German
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24 1. Er, sein Weib und seine Erben sollen ״wegen der Religion" unangefochten bleiben. 2. Er hat das Recht ״alle im Römischen Reiche zu lässigen Religionen Bücher und andre unverbothenen Schriften zu drucken“. Vor dem Drucke ist das Buch ad probandum an die von Sr. Durchlaucht zu bestimmenden Personen einzureichen. Von jedem zum ersten Mal gedruckten Buch ist ein Exemplar unentgeltlich an Sr. Durch!. Bibliothek einzuliefern. 3. Er wird in den ״Hofstaat“ aufgenommen und ist von allen bürgerlichen Beschwerden und Auflagen befreit. Dagegen hat er sich jedes bürgerlichen Gewerbes zu enthalten. 4. * *) Solange er die Druckerei in Sulzbach betreibt, erhält kein anderer ein Privileg zum Drucken. 5. Zur Milderung der Einrichtungskosten erhält er 6 Jahre lang freie Wohnung. 6. Er hat innerhalb 6 Monaten mit dem Druck zu beginnen. Die Lichtenthalersche Druckerei erfreute sich bald eines ausgezeichneten Rufes in gelehrten, inbesondere theologischen Kreisen. Eine grosse Anzahl gradezu monumentaler wissen־ schaftlicher Werke ging aus ihr hervor. So weit unsere Materie in Betracht kommt, seien folgende Werke**) genannt: 1. Doctrina de Accentuatione Divina pro sensus incisivi in Scriptura sacra v. T. Certitudine cum Tabulis per Clamerum Florinum (Ecclesiastes in Neukirchen bei Sulzbach). Sultzbaci 1667. Typis Abraham Lichtenthaler — 8° — 2. Kurzer Entwurf des Eigentlichen Natur Alphabets der heiligen Sprache. Nach dessen Einleitung man auch Taubgeborene verstehend und redend machen kann. — Ans Licht geben durch F. M. B. V. Hellmontius (mit 36 Tafeln) Sultzbach Bey Streit zwischen der Lichtenthalerschen Druckerei bezw. deren Nachfolgerin und der Konkurrenzdruckerei auf das religiöse Gebiet hinübergeleitet wurde (1798). -־־ s. folg. Anm. *) Dieser Punkt war bald vergessen. Von den jüdischen Buchdruckereien ganz abgesehen, bestand schon um 1684, wenn auch nur auf kurze Zeit, ein Druckbetrieb unter Johannes Holst, s. w. S. 34 Anm. *). die Lichtenthalersche Druckerei war so stark beschäftigt, dass sie die Konkurrenz weiter nicht lästig empfand. **) Davon die beiden ersten dem Pfalzgrafen ״bey Rheyn“ Chr. Aug. gewidmet. Sämtliche Bücher in der 'Stadtbibliothek Frankfurt a. M. vorhanden.