Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- (I.) 1903 - 5664 (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 29)
- Language
- German
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_ 23 Erster Teil: Geschichte. Einleitung. Vorgeschichte des hebräischen Buchdrucks in Sulzbach. Christian August, erstgeborener Sohn des Pfalzgrafen August, trat, nachdem er von 1632—1641 unter der gemeinsamen Vormundschaft seines Oheims Johann Friedrich zu Hilpoltstein und des Markgrafen Friedrich von Brandenburg gestanden, im letztgenannten Jahr, 23 Jahre alt, an die Spitze des von leiden־ schaftlichen Religionsstreitigkeiten zerrissenen Herzogtums Sulzbach. Eben diese Religionskämpfe, die schon in das jugendliche Herz des Knaben ihre Schatten warfen, die auch in der Folgezeit tief einschnitten in die politischen Angelegenheiten seines Hauses und Landes, veranlassten ihn schon frühzeitig, zu den religiösen Fragen der Zeit Stellung zu nehmen, und die weitere Folge hiervon war, dass er sich mit magischer Kraft bald zu den geheimnisvollen Problemen der Religionen überhaupt hingezogen fühlte; sein ganzes Leben hindurch verliess ihn nicht der Hang zur Mystik und Kabbala. Einen ersten und ernsten Ausdruck fand diese Geistes- und Gemütsrichtung dadurch, dass Ohr. August im Jahre 1656 in der Schlosskapelle des Fürstbischofs zu Würzburg zur katholischen Religion übertrat. Hie Residenz Sulzbach wurde eine Pflegestätte theosophischer Studien, insbesondere der jüdischen Kabbala, welch letztere sowohl vom Herzog selbst und seiner näheren Umgebung, als auch von Gelehrten, besonders Geistlichen, in der Stadt und im Lande Sulzbach eifrig gepflegt und gefördert wurde. Am 12. Mai 1664 erhielt Abraham Liehtenthaler, lutherischer Oonfession, von Ohr. August das Privilegium, in Sulzbach eine Druckerei zu begründen; die 6 Punkte dieses Privilegs seien auszüglich hier wiedergegeben; dies ermöglicht uns einen Vergleich mit den späteren Privilegien der hebräischen Druckereien, zugleich auch eine Würdigung des für damalige Zeiten äusserst bemerkenswerten toleranten Sinnes des Herzogs, der kein Bedenken trug, trotz des Odiums, das er bei seinen eigenen Glaubensgenossen sich dadurch zuziehen musste, einen Drucker der andren Konfession mit dem ausschliesslichen Privileg zu versehen*). *). Beachtenswert ist, dass über 100 Jahre später erst der langjährige