Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- (I.) 1903 - 5664 (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
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15 ausgedrückt, in denen sich יראה und תורה paaren, um לשם שמים zu wirken, werden an Bescheidenheit nicht einbüssen, auch wenn sie von ihrem Zeitalter allgemein als Führer anerkannt werden, sie werden aber einen gewissen Grad von Selbstbewusstsein gewinnen, um sich berechtigt zu halten, überall, wo es gilt 'עת לעשות לה, die Initiative zu ergreifen und selbständig vorzugehen, um Gefahren und Schäden auf religiösem Gebiete abzuwenden. Wir können dies in unzähligen Beispielen aus dem Leben der beiden Lehrer, denen der vierte Tammus angehört, näher erweisen. Es wird in künftigen Jahren am 4. Tammus der Gegenstand näherer Behandlung sein können, aus den gesammelten תשובות — und fügen wir bei unserem verewigten Rabbi hinzu — aus der noch zu ordnenden und zu sichtenden Correspondenz — gerade die Beispiele herauszuheben, in denen diese Weisen in sich selbst die Autorität fühlten, um, wo es nötig war, mit Kraft und Ernst aufzutreten. Wenn sie es gewöhnlich mit dem Ausspruch ובמקום שאין אנשים השתדל להיות איש. motivierten, so liegt doch die Berechtigung hierzu anderswo, in der allgemeinen Zustimmung, welche die Gesamtheit dazu gegeben, ohne besondere Formalität die Führer des Zeitalters in ihnen zu erblicken und zu verehren. Ein Beispiel ist mir aus dem Leben unseres verewigten Rabbi durch ihn selbst bekannt geworden, und weil es in einem Factum beim Rab. Tarn eine merkwürdige Analogie findet, darf ich es nicht unerwähnt lassen. Es wird im Or Sarua II170, wie in den Responsen des R. Meier Rothenburg No. 636 mitgeteilt: מעשה היה בימי ר"ה שהוליכו מת מחוץ לתחום ביו״ט ורכבו בני מלון להתעסק במת וכעס רית עליהם אף על ההולכים ברגל בלא סוס ושלח להם בני בשכר אינו בני חורה בני מלון בלי תורה בתריה? Die Einwohner von Baschkar sind des Gesetzes unkundig; deshalb hat man ihnen nämlich auch solche Dinge verboten, die gesetzlich erlaubt sind. Daher bleibt es verboten מת בו ביו״ט בין ביו׳ט ראשון בין בי״ט שני לא יתעסקו בו לא יהודי ולא ארכאי. Aehnliches ereignete sich vor mehreren Jahren, da man in einer Gemeinde in der Provinz eine Leiche am ersten Tage י״ט, der sogar auf שבת fiel, zur Bahn brachte, um sie auswärts in einem Familiengrabe beizusetzen, wobei die Gemeinde im Geleite erschien, an ihrer Spitze der Rabbiner im geistlichen Ornat, mit Talar und Bällchen. Als unser verewigter Rabbi da-