Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- (I.) 1903 - 5664 (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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- IRI
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13 man sich auf ihn, wie auf einen sinaitischen Ausspruch. Der Historiograph ראב״ד weiss nichts von Raschi, aber erwähnt Rab. Tan! mit den Worten: ישמענושבארץ צרפת היה חכם גדול ורב מובהק במדינת רמרונ שמו יעקב די ישבי יידו וחייתו ויזכהו ללמוד וללמד ולהרביץ תורה בישראל. Ältere und sehr berühmte Zeitgenossen wenden sich an ihn mit der grössten Bescheidenheit und führten ihm gegenüber die Sprache der Schüler, die allerdings Rab. Tarn im Munde alter, im Talmud-Studium ergrauter Männer nicht hören will. Hiermit wären zugleich die Flecken zu vertilgen, die Herr Hirsch Weiss in seiner Abhandlung über Rab. Tarn im Spiegelbilde unseres Weisen erblicken will, dass dieser nämlich, in Folge des so reich gespendeten Lobes die Tugend der Bescheidenheit verloren haben soll. Wenn Rab. Tarn mannhaft und ernst allen Zer- Störungen und Verwüstungen gegenüber auftritt, wo ihm die Religion gefährdet scheint, um der göttlichen Wahrheit die Ehre zu geben, und ohne Rücksicht auf Person und Würde an- und zugreift, so konnte dies nicht, wie unser verewigter Rabbi zu sagen pflegte, mit Handschuhen geschehen. Lassen sie mich bei dieser Gelegenheit noch einen anderen Fehler beseitigen, den ihm der erste Vertreter der modernen jüdischen Geschichts- Schreibung andichtet, der von ihm zwar gesteht, dass Rab. Tarn ein fester von Religion und Sittlichkeit durchdrungener Charakter war, aber — als möchte ihn dieses Urteil reuen — sofort hinzufügt, ״an dem nur ein Makel haftete, dass er Wucherzinsen von Christen nahm, wie er denn überhaupt die strengen talmudischen Wuchergesetze teilweise beseitigt und gestattete an Juden durch Vermittlung eines Christen auf Zins zu leihen“. So wird ohne jede Rücksicht auf jene Zeit und ihre sozialen Verhältnisse ge- und verurteilt, damals, wo man sich beeilte, der Tochter einen Mann zu geben, weil man immer in Angst lebte, die für sie festgesetzte Mitgift in einer hereinbrechenden Verfolgung zu verlieren! *) Wer übrigens die halachischen Quellen kennt, aus denen die diesbezüglichen Entscheidungen des Rab. Tarn geflossen sind, muss sich sagen, dass in diesem Urteile eine Anklage herausklingt, *) S. mein Buch ,Aus dem Leben der deutschen Juden im Mittelalter“. S. 43.