Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 689 (sequence 698)
- Language
- German, English, Hebrew
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689 G) GESUNDHEIT UND SOZIALE FÜRSORGE. I. GESUNDHEITSWESEN. 72. FORDERUNGEN AN DIE REGIERUNG. 1. Der Kongreß erkennt den Fortschritt an, der bezüglich der finanziellen Beteiligung der Regierung an den Einrichtungen des jüdischen Gesundheitswesens zu verzeichnen ist. Er erachtet jedoch die Regiemngssubvention für diese Einrichtungen, insbesondere für die Errichtung und Erhaltung von Krankenhäusern sowie die medizinische Präventivtätigkeit als völlig unzureichend, besonders wenn man die ständig wachsenden Bedürfnisse des Jischuw einerseits und die der Regierung zur Verfügung stehenden großen Mittel auf der anderen Seite in Betracht zieht. Der Kongreß fordert die Exekutive auf, gemeinsam mit dem Waad Leumi, ihre Bemühungen um eine Erhöhung der finanziellen Beteiligung der Regierung an der Befriedigung der vitalen Bedürfnisse des jüdischen Gesundheitswesens fortzusetzen. 2. Der Kongreß verzeichnet mit Genugtuung die Schritte, welche die Exekutive und der Waad Leumi zur Sicherung der Kooperation zwischen der Regierung und dem jüdischen Gesundheitsdienst bei der Bekämpfung der Malaria und anderer Infektionskrankheiten unternommen haben. Der Kongreß fordert die Exekutive auf, an die Regierung die Forderung zu richten, daß sie alle erforderlichen Mittel ergreife, um die alljährlich im Jischuw epidemisch auftretenden Krankheiten, insbesondere Malaria und Typhus, wirksam zu bekämpfen und sie in Zukunft gänzlich auszuschalten. 3. Der Kongroß konstatiert mit Bedauern die ablehnende Haltung der Regierung gegenüber den ihr unterbreiteten Vorschlägen über den Erlaß eines Gesetzes betreffend obligatorische Krankenversicherung. Er fordert die Exekutive auf, alle erforderlichen Anstrengungen zu machen, um eine Aenderung in der Haltung der Regierung herbeizuführen und ihre finanzielle Hilfe für die bestehenden Krankenkassen zu erwirken. 4. Der Kongreß weist mit Bedauern darauf hin, daß das jüdische medizinische Personal im Gesundheitsdienst der Regierung nur einen ganz geringfügigen Platz einnimmt, und fordert die Exekutive auf, von der Regierung zu verlangen, daß sie den Anteil der jüdischen Aerzte an ihrem Gesundheitsdienste erhöhe. 5. Der Kongreß erhebt Protest gegen den soeben veröffentlichten Entwurf eines Gesetzes, das die freie Ausübung der ärztlichen Praxis für neu einwandernde jüdische Aerzte einschränken oder sogar unmöglich machen kann. 73. FORDERUNGEN AN DIE EXEKUTIVE. 1. Der Kongreß betont die dringende Notwendigkeit, die sanitäre Aufsicht in den landwirtschaftlichen Siedlungen und Arbeiterlagern in den Kolonion zu verstärken, und fordert die Exekutive auf, den Waad Leumi in der Schaffung einer besonderen .Stelle bei seiner Gesundheitsabteilung zu unterstützen, deren Aufgabe es sein soll, eine systematische Aktion zur Verbesserung der sanitären Verhältnisse und zur Vermeidung epidemischer Krankheiten in den landwirtschaftlichen Siedlungen zentral durchzuführen. 2. Der Kongreß fordert die Exekutive auf, die bestehende obligatorische Krankenversicherung, die den einwandernden Chaluz für einen Monat von seiner Ankunft im Lande an gegen Krankheit versichert, auf alle übrigen Kategorien von Zertifikateinwanderern und auf eine Mindestzeit von drei Monaten auszudehnen. 3. Der Kongreß weist besonders darauf hin, daß der gegenwärtige Umfang der Einwanderung den Palästina-Aemtern die Pflicht auferlegt, bei der Auswahl der Zertifikatseinwanderer die medizinischen Weisungen des Einwanderungs- Departements strengstens zu beachten. Der Kongreß stellt fest, daß die durch den Arzt bestätigte Eignung Vorbedingung für die Erteilung des Zertifikats ist. Er 44