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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1937-01-01 · 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935 · p. Seite 687

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
Date
1937-01-01
Page
Seite 687 (sequence 696)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476292--9737-3485888
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687 für den Bau von Arbeiterwohnungen auf dem Lande", die durch die Exekutiv© der Jewish Agency gemeinsam mit der „Chewrath Haowdim" erfolgt ist, und fordert die Exekutive auf, ihre Tätigkeit im Wohnungsbau für Landarbeiter planmäßig zu erweitern. 3. Zur Festigung der jüdischen Arbeit im Pflanzungsgebiet ist es unbedingt notwendig, Bodenflächen im Süden, im Scharon und im Galil zu erwerben, um auf ihnen Dauersiedlungen landwirtschaftlicher Arbeiter und Hilfswirtschaften für sie zu errichten. Der Keren Kayemeth wird aufgefordert, diese Bodenflächen nach einem gemeinsam mit der Exekutive auszuarbeitenden Plane zu erwerben. 4. Der Kongreß fordert, daß in das Budget der Agency ein Posten für Errichtung von Ifilfswirtschaften für landwirtschaftliche Koloniearbeiten aufgenommen wird, und beauftragt die Exekutive, für diesen Zweck weitere Mittel bei Darlehens-Gesellschalten und -Institutionen zu günstigen Bedingungen zu mobilisieren. 66. BEVORZUGUNG VON ARBEITERPIONIEREN. 1. Der Kongreß beschließt, den Kibbuzim, Irgunim und Einzelpersonen, die zwei Jahre landwirtschaftliche Arbeit in den Kolonien und andere Pionierarbeiten geleistet haben, ein Vorrecht bei der Zuweisung von Boden, der Gewährung von Siedlungsdarlehen und der Wohnungsfürsorge in Stadt und Land einzuräumen. 2. Der Kongreß setzt fest, daß Chaluzim, die zwei Jahre landwirtschaftliche» oder andere Pionierarbeiten geleistet haben, ein Vorzugsrecht erhalten sollen, Verwandte ins Land zu bringen. 67. ANLEITUNG VON KOLONIEARBEITERN. Die Exekutive soll besondere Beträge ins Budget einsetzen, die es ermöglichen, sollen, daß neue Einwanderer beiderlei Geschlechts bei der landwirtschaftlichen Koloniearbeit durch erfahrene Arbeiter und Hachscharah-Institutionen angeleitet werden. 68. UNTERSTÜTZUNG KINDERREICHER ARBEITER. Die Exekutive soll einen bestimmten Betrag* in das Budget einsetzen, umi kinderreichen Einwanderern kleine Darlehen für er9te Einrichtungen gewähren zu können und ihnen dadurch die Einordnung in die Lohnarbeit in den Kolonien zu erleichtern. 69. JÜDISCHER ANTEIL AN REGIERUNGSARBEITEN. Der Kongreß sieht mit großer Besorgnis die ständige Verringerung der Zahl der jüdischen Arbeiter bei Regierungsarbeiten und im Regierungsdienste (öffentliche Arbeiten, Bauwesen,. Post, Eisenbahn, usw.). Er fordert von der Regierung, daß sie dieser Beeinträchtigung der Rechte des Jischuw ein Ende mache und Bedingungen schaffe, die es dem jüdischen Arbeiter ermöglichen, bei diesen Arbeiten den ihm entsprechend unseren Rechten und unserem Beitrag zu den Staatseinkünften zukommenden Platz einzunehmen. Der Kongreß nimmt mit Genugtuung von der Tätigkeit der Politischen Abteilung der Exekutive Kenntnis, die in der letzten Zeit die Beschäftigung einer Anzahl jüdischer Arbeiter bei öffentlichen Arbeiten erreicht hat, welche den Unternehmungsämtern der Histadruth Haowdim übertragen wurden; er fordert die Exekutive auf, ihre Tätigkeit für die Erweiterung der jüdischen Arbeit bei Regierungs-Departements fortzusetzen. Gleichzeitig betont der Kongreß die Notwendigkeit, eine systematische Tätigkeit zur Erleichterung der Lebensbedingungen des jüdischen Arbeiters und zu seiner Verankerung in diesem Wirtschaftszweig durch Hilfe der Exekutive auf dem Gebiete der Wohnungsfürsorge, Erziehung, Instruktion, Fachunterricht usw. zu entfalten.

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