Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 686 (sequence 695)
- Language
- German, English, Hebrew
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686 F) ARBEITSWESEN. 61. PRINZIP DER JÜDISCHEN ARBEIT. Angesichts der Notwendigkeit, die jüdische Einwanderung nach Erez Israel zu erweitern und zu verstärken, den jüdischen Charakter der sich entfaltenden» palästinensischen Wirtschaft zu sichern und sie zu einem Aufnahmebecken für die in der Galuth verfolgten jüdischen Massen zu machen, wendet sich der Kongreß an die gesamte jüdische Oeffentlichkeit und an die jüdischen Arbeitgeber in Erez Israel mit der Forderung, das Prinzip der ausschließlichen jüdischen Arbeit, den geistigen Kern des Zionismus, aufs strengste zu wahren und in ihren Wirtschaften die vielen Tausende zu beschäftigen, die aus der Galuth zurückkehren und sich in das Land und in die Arbeit eingliedern wollen. Der Kongreß grüßt in Hochschätzung und ermutigt die Arbeiter und Arbeitgeber, die in Stadt und Land, in den Häfen, im Seedienst und in der Wirtschaft des Staates die jüdische Arbeit aufrechterhalten haben. 62. PROPAGIERUNG DES GEDANKENS DER JÜDISCHEN ARBEIT. 1. Der Kongreß hält es für notwendig, daß der Gedanke der jüdischen Arbeit i» die zionistische Bewegung und das ganze jüdische Volk hineingetragen und in ihn verankert werde; er schlägt deshalb der Exekutive der Jewish Agency vor, in allen Teilen der Galuth eine systematische Aufklärungstätigkeit über das Problem der jüdischen Arbeit in Palästina zu entfalten. 2. Der Kongreß hält es für notwendig, daß öffentliche Komitees geschaffenwerden, die aus allen Teilen des Jischuw in den Städten und Kolonien zusammengesetzt sein und in Verbindung mit der Exekutive der Jewish Agency durch, öffentliche und wirtschaftliche Beeinflussung für die Wahrung des Prinzip» der jüdischen Arbeit wirken sollen. 63. FORDERUNG AN ÖFFENTLICHE INSTITUTIONEN. Der Kongreß betont die Verpflichtung aller nationalen und öffentlichen Koloniaations-, Kredit- und Wirtschaftsinstitutionen, in allen von ihnen unterstützten Privatwirtschaften und Unternehmungen für die Sicherung der jüdischen Arbeit zu wirken. t'4. HILFE AN LANDWIRTE. Der Kongreß betont die Notwendigkeit, Landwirten, die am Prinzip der jüdischen Arbeit festhalten, durch Beschaffung billigen Kredites, Errichtung kooperativer Institutionen für den Verkauf der Produkte usw. Hilfe zu leisten, und fordert die Exekutive auf, sich mit der Durchführung dieser Aufgabe zu befassen. 65. HILFE AN LANDARBEITER. 1. Der Kongreß hebt mit Anerkennung den Beschluß des Keren Kayemeth. hervor, Bodenflächen in den Kolonien und in ihrer Umgebung zu erwerben, um auf ihnen Lager und Wohnhäuser für Kibbuzim, Plugoth, Chawurot. für Arbeiterinnen und für Einzelarbeiter zu errichten, die das Prinzip der jüdischen Arbeit in der Landwirtschaft wahren, und fordert die Fortsetzung und Erweiterung dieser Tätigkeit. 2. Der Kongreß verzeichnet mit Anerkennung die Gründung der „Gesellschaft