Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 683 (sequence 692)
- Language
- German, English, Hebrew
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683 56. PALÄSTINA-ÄMTER. 1. Der Kongreß bestätigt das vom Aktionskomitee) auf seiner Tagung im April 1934 angenommene Statut der Palästina-Aemter. 2. Das Präsidium der Palästina-Amtskommission ist gegenüber dem Einwanderung?-Departement der Jewish Agency für die Ausführung aller seiner Weisungen betreffend Verteilung und Bestätigung der Einwanderungszertifikate verantwortlich. 3. Das Einwanderungs-Departement soll Maßnahmen treffen, um innerhalb der Palästina-Aemter alle Angelegenheiten der Einwanderer zu regeln (Zentralisierung der Visabeschaffung und des Transportes der Einwanderer, IIilf6 für die Einwanderer unterwegs, Begleitung auf den Schiffen, Zügen, usw.) 4. Der Kongreß würdigt die während der gegenwärtigen Masseneiriwanderung zutage getretene hohe Bedeutung der Palästina-Kommission aus Vertretern des Jischuw in Palästina und fordert die Exekutive der Jewish Agency auf, sie« als ständige beratende Körperschaft in den Fragen der Alijah aufrechtzuerhalten. 57. FÜRSORGE FÜR EINWANDERER IN PALÄSTINA. 1. Der Kongneß weist darauf hin, daß 63 im Hinblick auf das Wachstum der Einwanderung aller Kategorien Pflicht des Einwanderungs-Departements ist, der Fürsorgo für die Einwanderer, gleichviel ob sie auf Zertifikate der Agoncy oder als Angehörige anderer Katogorien in« Land komrnon, erhöhte Beachtung zu «ohcnlcon und sie durch Rat und Informationen bei ihror Kln- Ordnung in Ercz Israel zu unterstützen. Das Einwandorungs-Departomont rfoll eine besondere Stelle errichten zur Gewährung von Hilfe und Instruktion an Einwanderer durch: a) Information über die Lage im Lande; b) Herstellung einer Verbindung mit den Institutionen für Arbeitsbeschaffung, Wohnungsfürsorge und Investitionen; c) Ratschläge für den Ueborgang zu produktiven Berufon in Stadt und Land; d) Ausbildung auf dem Gebiete der hebräischen Sprache und Kultur (Abendkurse und ähnliches); e) Wohnungsfürsorge für Einwanderer mit Familien (Einwandererheime und anderes). 2. Die Stelle für Einwandererhilfe soll dem Einwandorungs-Dcpartemont der Jewish Agency angegliedert werden und in Kooperation mit den Institutionen des palästinensischen Jischuw arbeiten. 3. Die Einwanderungsabteilung wird ersucht, in den Kolonien Einwandererheime zu errichten, in denen Einwanderer aller Kategorien, die eine zeitweilige» Wohnung für die ersten Tage nach ihrer Ankunft in Ercz Israel brauchen, Unterkunft finden können. 58. BEKÄMPFUNG VON MISSBRÄUCHEN IM EINWANDERUNGSWESEN. 1. Der Kongreß nimmt mit Genugtuung vom Kampfe de9 Einwanderungar- Departements der Jewish Agency gegen die Mißbräuche im Einwanderungs1wesen Kenntnis. Der Kongreß bestätigt die Beschlüsse dos Zionistischen Aktionskomitees betreffend Kinnetzung von Untersuchungsrichtern und Gerichtshöfen bei den Palästina-Aemtern zur Untersuchung von Mißbräuchen im Einwanderungswosen und Verhandlung über sie. 2. Der Kongreß ermächtigt das Einwanderungs-Departement der Jewish Agency, auf Antrag des Untersuchungsrichters die Tätigkeit eine9 jeden Mitgliedes einer zionistischen Partei zu suspendieren, auf das der begründete Verdacht eines Mißbrauches im Einwanderungswesen gefallen ist. Das Einwände rungs-Departement übergibt die Angelegenheit dem Gericht des Palästinaamtes, das darüber innerhalb von zwei Monaten vom Tage des Suspendierungsbeschlusses des Einwanderungs-Depantements an verhandeln soll. 3. Besteht gegen die Leitung einer Partei oder eines Verbandes der begründete Verdacht von Mißbräuchen im Einwände rungsweaen, so kann die Exekutive