Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 667 (sequence 672)
- Language
- German, English, Hebrew
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663 wie sie die Regierung vorschlagt, den Wuchs des jüdischen Nationalheims bedrohen und den Prozeß der Entwicklung des Landes, welcher sowohl Juden als Arabern Segen bringt, erschweren. Eine solche Institution wird eine Quelle von Gegensätzen und Konflikten zwischen den zwei Teilen der palästinensischen Bevölkerung werden und die Aussichten einer Kooperation zwischen Bevölkerung und Regierung gefährden. Auch im Hinblick auf die Rückständigkeit der etädtischen Selbstverwaltung im Lande stellt die Errichtung einer solchen Körperschaft einen falschen Schritt dar. Aus diesem Grunde bestätigt der Kongreß zum wiederholten Male seine Gegnerschaft gegen die Errichtung eines Gesetzgebenden Rates im gegenwärtigen Stadium der Entwicklung des Landes und sieht sich gezwungen, den Plan der Regierung auf das entschiedenste abzulehnen. III. FORDERUNGEN AN DIE MANDATSREGIERUNG. 10. BODENPOLITIK. 1. Der Kongreß erklärt, daß die Bodenlosigkeit des jüdischen Volkes — des einzigen Volkes der Welt, das keinen Boden unter den Füßen besitzt — die Wurzel der jüdischen Tragödie ist. Die Rückkehr des jüdischen Volkes nach Erez Israel ist in ihrem Wesen die Rückkehr zum Boden. Die Errichtung einer großen landwirtschaftlichen Siedlung ist Grundbedingung für den Aufbau des jüdischen Nationalheimes. Der Kongreß erklärt, daß es für die Errichtung des jüdischen Nationalheimes auf einer gesunden und festen Basis eine Lebensnotwendigkeit ist, das geeignete Verhältnis zwischen dem Umfang der jüdischen Landwirtschaft und der Größe des jüdischen Jischuw überhaupt zu sichern, und daß mit der Vergrößerung der jüdischen Einwanderung eine entsprechende Erweiterung der jüdischen landwirtschaftlichen Kolonisation kommen muß. Ebenso macht der Kongreß auf die unstrittige Tatsache aufmerksam, daß der größte Teil der Bodenfläche Palästinas jetzt unbebaut ist und daß auch in den bebauten Teilen meistens rückständige Arbeitsmethoden angewendet werden, woraus folgt, daß diese Flächen — durch Entwicklung der Bewässerung und intensive Bewirtschaftung — eine um ein Vielfaches größere landwirtschaftliche Bevölkerung ernähren können. 2. Der Kongreß stellt mit tiefer Besorgnis fest, daß der Fortschritt im Umfange des jüdischen Bodenbesitzes weit hinter der Vergrößerung der jüdischen Bevölkerung zurückbleibt. Der Kongreß erblickt in diesem Mißverhältnis eine große Gefahr für die gesunde Struktur des jüdischen Nationalheims und wendet sich an das jüdische Volk mit der Aufforderung, keine Mühe für die Ermöglichung einer großen Erweiterung der jüdischen landwirtschaftlichen Siedlung zu scheuen, und zwar sowohl durch Erwerb von Boden für neue Kolonisation als durch Vergrößerung der Aufnahmefähigkeit der bestehenden landwirtschaftlichen Siedlungen. 3. Der Kongreß stellt fest, daß außer der Zustimmung, die zum Erwerb der Huleh-Konzession durch Juden erteilt wurde, — bei welchem ein Drittel der Bodenfläche für arabische Siedler reserviert wurde — von Seiten der Regierung nur sehr wenig getan wurde, um den Artikel 6 des Mandats zu erfüllen, welcher die Verwaltung Palästinas verpflichtet, „eine dichte Ansiedlung der Juden auf dem Boden, inbegriffen Regierungsböden und Brachland, das für öffentliche Zwecke nicht benötigt wird, zu ermutigen4'. Der Kongreß betont, daß die jüdische Kolonisation und landwirtschaftliche Entwicklung im allgemeinen nicht nur keinen Mangel an Boden unter der arabischen landwirtschaftlichen Bevölkerung verursacht hat, sondern die wichtigste und direkte Ursache der Entwicklung war, welche in der arabisohen Landwirtschaft platzgegriffen hat. Deshalb verlangt der Kongreß von der Mandatarmacht, daß sie dazu verhilft, große Ländereien, die heute unbebaut oder nur teilweise bebaut sind, für eine dichte jüdische Kolonisierung ausfindig zu machen und die Erschließung und rationelle Ausbeutung der Wasserqueilen für diesen Zweck zu fördern. 4. Der Kongreß lenkt die Aufmerksamkeit der Regierung auf die Richtung,