Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 666 (sequence 671)
- Language
- German, English, Hebrew
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662 6. DAS JODISCHE VOLK UND PALÄSTINA. Der XIX. Zionistenkongreß proklamiert den festen Willen der Zionistischen Organisation, alle schöpferische, aufbauende Energie des jüdischen Volkes zur Erweiterung der jüdischen Einwanderung und Kolonisation und Beschleunigung des gesamten Aufhautempos in Palästina zu mobilisieren. 6. APPELL AN DIE WELT. Der XIX. Zionistenkongreß appelliert an die öffentliche Meinung der Welt, dem jüdischen Volke »u Hilfe zu kommen in dessen Anstrengungen, seine verstreuten Söhne in seiner historischen Heimat zu sammeln, damit sie dort ein Leben der Freiheit und Ehre führen können. 7. JUDEN UND ARABER. Der XIX. Zionistenkongreß wiederholt und bestätigt den Willen des jüdischen Volkes, mit der arabischen Bevölkerung Palästinas und mit dem arabischen Volke in den Nachbarländern in Harmonie zu leben. Der Kongreß erklärt, da.ß das jüdische Aufbauwerk in Palästina der arabischen Bevölkerung Palästinas und der benachbarten Länder bereits viel Segen gebracht hat und daß das Fortschreiten dieses Amfbauwerkes eine weitere Stütze für die Entwicklung des ganzen mittleren Orients zu bilden verspricht. 8. APPELL AN DIE MANDATARMACHT. Der XIX. Zionistenkongreß stellt lest, daß die in den letzten Jahren vor sich gegangene Entwicklung über jeden Zweifel erwiesen hat, daß die den Verfassern der Balfour-Deklaration vorschwebende Vision in vollem Umfange verwirklichbar ist. Bei aller Anerkennung der Aufgabe, die die Mandatsregierung geleistet hat, indem sie es dem jüdischen Volke ermöglichte, sein Werk in Palästina zu erweitern, und bei aller Bereitwilligkeit der Zionistischen Organisation, auch weiterhin in engster Kooperation mit der Britischen Regierung äu wirken, wendet «ich der Kongreß an die Mandatarmacht mit der Forderung, ihren Verpflichtungen voll und ganz nachzukommen durch systematische und tätige Förderung des Aufbaues der jüdisch-nationalen Heimstätte in jenem Umfange, mit jener Schnelligkeit, die die Not der jüdischen Massen in der Diaspora erfordert und die die Entwicklung Palästinas, soferne den jüdischen Bemühungen seitens der Regierung Entfaltungsfreiheit und systematische Unterstützung gewährt werden, ermöglichen kann. II. VORSCHLAG EIXES LEGISLATIVE COUNCIL. 9. ABLEHNUNG DES VORSCHLAGES. Der XIX. Zionistenkongreß hat mit großer Sorge von der Absicht der Mandatsregierung erfahren, in Erez Israel eine Gesetzgebende Körperschaft zu schaffen. Der Kongreß sieht in diesem Schritt einen Widerspruch zum Geiste des Mandates, welches sich auf der Anerkennung der Tatsache gründet, daß das Schicksal Erez Israels nicht nur Sache des jüdischen Jischuw in Erez Israel, sondern des ganzen jüdischen Volkes ist. Jede gesetzgebende Körperschaft, die auf Grund der gegenwärtigen Zusammensetzung der Bevölkerung Erez Israels geschaffen wird und dadurch die Juden Erez Israels in die Lage einer nationalen Minderheit herabdrückt, verstößt gegen dieses grundsätzliche Recht des jüdischen Volkes. Die Zuerkennung von gesetzgebenden Kompetenzen an Kreise, die offen das Mandat verwerfen und das jüdische Nationalheim bekämpfen, kann nicht anders denn als eine Verletzung des Mandates betrachte* werden. Ohne ausdrückliche' Anerkennung des Mandates durch die Vertreter der nichtjüdischen Bevölkerung Erez Israels und ohne eine wirkliche Verständigung «wischen Juden und Arabern muß jede Institution von der Art,