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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1937-01-01 · 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935 · p. Seite 628

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
Date
1937-01-01
Page
Seite 628 (sequence 633)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476292--9674-3485825
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22. Kongreß-Sitzung: Bericht der Politischen Kommission Erez Israel ist in ihrem Wesen die Rückkehr zum Boden. Die Errichtung eines großen jüdischen landwirtschaftlichen Jischuw ist Grundbedingung für den Aufbau des jüdischen Nationalheims. Der Kongreß erklärt, daß es für die Errichtung des jüdischen Nationalheims auf einer gesunden und festen Basis eine Lebensnotwendigkeit ist, das geeignete Verhältnis zwischen dem Umfang der jüdischen Landwirtschaft und der Größe des jüdischen Jischuw überhaupt zu sichern und daß mit der Vergrößerung der jüdischen Einwanderung eine entsprechende Erweiterung der jüdischen landwirtschaftlichen Kolonisation kommen muß. Ebenso macht der Kongreß auf die klare Tatsache aufmerksam, daß der größte Teil der Bodenfiäche Palästinas jetzt unbebaut ist und daß auch in den bebauten Teilen meistens rückständige Arbeitsmethoden angewandt werden, weshalb diese Flächen — durch Entwicklung der Bewässerung und intensive Bearbeitung eine vielfach größere landwirtschaftliche Bevölkerung ernähren können. 2. Der Kongreß stellt mit tiefer Besorgnis fest, daß der Fortschritt der Bodencrlösung weit hinter der Vergrößerung der jüdi>chen Bevölkerung zurückbleibt. Der Kongreß erblickt in diesem Mißverhältnis eine große Gefahr für die gesunde Struktur des jüdischen Nationalheims und wendet sich an das jüdisch.«? Volk mit der Aufforderung, keine Mühe für die Ermöglichung einer großen Erweiterung des jüdischen landwirtschaftlichen Jischuw zu scheuen durch Erwerb von Boden für neue Kolonisation und durch die Vergrößerung der Aufnahmefähigkeit der bestehenden landwirtschaftlichen Siedlungen. 3. Der Kongreß stellt fest, daß außer der Bewilligung, die für den Erwerb der Huleh-Konzession durch Juden erteilt wurde — der Konzession, von der ein Drittel der Bodenfläche für arabische Bauern reserviert wurde —, von Seiten der Regierung nur sehr wenig getan wurde, um den Paragraph 6 de* Mandates zu erfüllen, welcher die Regierung Palästinas verpflichtet, „eine dicht«. Ansiedlung der Juden auf dem Boden, einschließlich Regierungsböden und Brachland, das für öffentliche Zwecke nicht benötigt wird, zu unterstützen". De- Kongreß betont, daß die Kolonisation und das-Werk der landwirtschaftlichen Entwicklung der Juden nicht nur keinen Mangel an Boden unter der arabischer landwirtschaftlichen Bevölkerung verursacht hat, sondern ein wichtiger und direkter Faktor für die Entwicklung der arabischen Landwirtschaft war. Deshalb verlangt der Kongreß von der Mandatarmacht Hilfe, um große Ländereien, die heute unbebaut oder nur teilweise bebaut sind, für eine dichte jüdische Kolonisierung ausfindig zu machen und die Erschließung und rationelle Ausbeutung der Wasserquellen für diesen Zweck zu fördern. 4. Der Kongreß lenkt die Aufmerksamkeit der Regierung auf die Richtung, die in den letzten Jahren in dar Bodengesetzgebung und in der administrativen und juridischen Behandlung der Bodcnangelegenheiten eingeschlagen wird und die in vielen Fällen eine Anfechtung der jüdischen Eigentumsrechte auf Boden verursacht hat. Der Kongreß wendet sich an die Regierung mit der Forderung, daß sie dem Gesetze und den bestehenden Arbeitssystemen ihr Augenmerk zuwende und sie zu dem Zwecke revidiere, damit der gesetzliche Eigentümer gegen Grenzüberschreitungen und gegen fiktive Forderuntgen geschützt wird. 5. Der Kongreß fordert die Palästinaregierung auf, der jüdischen landwirtschaftlichen Kolonisation durch Straßenbau, Wasserversorgung, Bekämpfung der Malaria und andere für eine gesunde Entwicklung eines Kolonisationswerkes notwendige Mittel zu Hilfe zu kommen. Der Kongreß fordert von der Regierung die Anwendung des Systems der aktiven Unterstützung der landwirtschaftlichen Produktion wie auch der Hilfe zur Erweiterung der Absatzmärkte. Der Kongreß lenkt die besondere Aufmerksamkeit der Regierung auf die Lebensnotwendigkeit, einen umfassenden Plan für die Orangenwirtschaft auszuarbeiten, der diese in die Lage versetzen soll, die dringende Frage der Absatzmärkte zu lösen. VÖRS. PRÄS. DR. WEIZMANN: Erhebt sich gegen diese Resolutionen Widerspruch? (Nad) einer kurzen Pause.) Sie sind einstimmig angenommen.

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