Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 624 (sequence 629)
- Language
- German, English, Hebrew
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624 22. Kongreß-Sitzung: Beriebt der Galuthkommission Dem Rassenprinzip des Nationalsozialismus, daß man Menschen allein wegen ihrer Geburt die Gleichberechtigung im staatlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben entziehen darf, stellen wir unser selbstverständliches, von allen Kulturnationen anerkanntes Recht auf Gleichberechtigung entgegen. Für die Verwirklichung dieses Rechtes sind die Zionisten aller Länder stets eingetreten, und der XII. Zionistenkongreß hat durch einen Beschluß verkündet, daß die Verteidigung der bürgerlichen und nationalen Rechte der Juden in den Ländern der Diaspora einen integrierenden Bestandteil der zionistischen Tätigkeit bildet. Dieser Beschluß des XII. Zionistenkongresses hat von seiner Rechtskraft nichts eingebüßt, und die durch ihn dem Zionismus auferlegte Pflicht besteht ungeschmälert nach wie vor. Die volle und tatsächliche Gleichberechtigung der Juden in allen Ländern und die nationale Autonomie auf kulturellem, sozialem und politischem Gebiet für die jüdische Bevölkerung der Länder jüdischer Massensiedlun^ sowie aller anderen Länder, deren jüdische Bevölkerung Anspruch auf diese Autonomie erhebt, sind Rechtsgüter, auf welche das jüdische Volk nicht verzichtet und deren Schutz in erster Reihe den Zionisten obliegt. Es bedarf keiner Erwähnung, daß sich die Galuthkommission mit der Lage der Juden in den Ländern der Galuth und des Verhältnisses dieser Lage zum Weltkongreß der Juden eingehend und dringlich beschäftigt hat. Die Galuthkommission unterbreitet die folgende Resolution, die, wie ich mit Genugtuung feststellen kann, von der Kommission fast einstimmig angenommen wurde (liest): Der XIX. Zionistenkongreß lenkt die Aufmerksamkeit der jüdischen Öffentlichkeit auf die immer stärker bedrohte Lage des jüdischen Volkes in den Ländern der Diaspora, auf die ständig wachsende Gefahr der Entrechtung großer Teile des jüdischen Volkes sowohl hinsichtlich ihrer bürgerlichen Gleichberechtigung wie auch ihrer nationalen Minoritätsrechte. Der Kongreß erachtet die Zusammenfassung aller Teile des jüdischen Volkes zur Verteidigung seiner politischen Rechte und ökonomischen Existenzmöglichkeit und die Schaffung einer dazu legitimierten Repräsentanz auf demokratischer Grundlage für dringend notwendig. Der XIX. Zionistenkongreß erblickt im Jüdischen Weltkongreß die geeignete Form dieser Repräsentanz. Der XIX. Zionistenkongreß nimmt Kenntnis von den Bemühungen zur Organisierung des Jüdischen Weltkongresses, dessen Einberufung in einem nahen Zeitpunkt er für notwendig erachtet und fordert die Zionisten und zionistischen Gruppen auf, sich am Jüdischen Weltkongreß und dessen Vorbereitung zu beteiligen. VORS. PRÄS. DR. WEIZMANN: Sie haben die wichtige einleitende Erklärung des Referenten der Galuthkommission gehört und die erste Resolution vern($nmen. Da kein Minoritätsantrag vorliegt und sich niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung. Die Resolution wird einstimmig angenommen. BERICHTERSTATTER. DR. STEPHEN WISE: Die Galuthkommission hat den größten Teil ihrer Zeit der Vorbereitung der Resolution betreffend das Problem der deutschen Juden gewidmet. Ich beehre mich, Ihnen die Resolution zu unterbreiten, welche von der Mehrheit der Kommission angenommen wurde. Die Resolution lautet (liest): Der XIX. Zionistenkongreß erhebt seine Stimme gegen die systematische Entrechtung der Juden in Deutschland, deren sich immer steigernde Vehemenz die moralische und materielle Existenz der deutschen Juden untergräbt. Hand in