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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1937-01-01 · 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935 · p. Seite 622

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
Date
1937-01-01
Page
Seite 622 (sequence 627)
Language
German, English, Hebrew
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622 22. Kongreß-Sitzung: Bericht der Organisationskommission BERICHTERSTATTER I. MEREM1NSKI: Es bleiben dann nur noch die Kommissionsanträge IX—XII übrig, und ich hoffe, daß sie ohne Debatte angenommen werden können. Die Anträge lauten (liest): IX. EHRENGERICHT. Der Kongreß beschließt, den letzten Satz des Paragraph 77 des Statuts zu ändern und die Zahl der Mitglieder des Ehrengerichtes von 7 auf 11 zu erhöhen. X. SPORTVERBÄNDE. Die Exekutive wird aufgefordert, besondere Aufmerksamkeit der Stärkung der zionistischen Sportverbände in Palästina und der Galuth zu schenken und Schritte zu unternehmen, um die Tätigkeit der bestehenden Sportverbände (Makkabi, Hapoel und andere) zu koordinieren und zu überwachen sowie ihnen ihre Unterstützung angedeihen zu lassen. XI. REDAKTIONELLE KLAUSEL. Die Exekutive hat nach jedem Kongreß das Organisationsstatut sowie die sonstigen Gesetze der Organisation, die durch Beschlüsse des Kongresses geändert oder ergänzt worden sind, mit diesen Beschlüssen in Einklang zu bringen, eine dementsprechende geänderte Fassung auszuarbeiten und sie nach Einholung der Zustimmung des Vorsitzenden des Kongreßgerichtes und des Kongreßanwaltes zu veröffentlichen. XII. BEAMTENSTATUT. Der XIX. Kongreß nimmt mit Befriedigung die Erklärung der Exekutive über die Festsetzung eines Arbeitsstatuts für ihre Beamten und die Beamten der anderen zionistischen Instanzen im Wege einer Vereinbarung mit dem Zentralkomitee der Organisation der jüdischen Beamten in Palästina zur Kenntnis. Im Einklang mit den Beschlüssen früherer Kongresse verpflichtet der Kongreß die Exekutive und die Vertreter der Zionistischen Organisation in Institutionen und Aktionen, die mit ihr verbunden sind oder welche sie überwacht und welche bisher ihre Beziehungen mit den Angestellten nicht geregelt haben, diese Regelung innerhalb dreier Monate nach dem Kongreß durch die Festsetzung eines Statuts zu beendigen. Antrag IX—XU werden widerspruchslos angenommen. BERICHTERSTATTER I. MEREMINSKI: Es liegt noch ein Minderheitsvotum vor, die Vereinbarung zwischen der Zionistischen Organisation und der Jewish Agency aufzuheben. Wir schlagen vor, im Hinblick darauf, daß der XVIII. Kongreß bereits entsprechende Beschlüsse zu dieser Frage gefaßt hat, das Minderheitsvotum abzulehnen. THEODOR GRUBNER (Judenst.9 Weltwahlliste — spricht deutsch): Von der Mehrheit der Kommission wurde der Antrag gestellt, über das Minderheitsvotum der Judenstaatspartei auf Kündigung der Vereinbarung mit den Nichtzionisten in der Jewish Agency zur Tagesordnung überzugehen. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß die Einrichtung der Jewish Agency in der heutigen Form unmöglich gehalten werden kann. Auch auf der Linken sind viele, die genau wissen, daß dieser Zustand unhaltbar ist. Wir fordern von diesem Kongreß, daß er endlich ein Wort sagt, durch das mit dieser Jewish Agency Schluß gemacht wird.^ Stimmen Sie deshalb für die Aufhebung der Vereinbarung mit den Nichtzionisten!

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