Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 615 (sequence 620)
- Language
- German, English, Hebrew
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Mereminski, Mossinson, Stupp 615 des Organisationsstatutsvorgesehene Recht zu gewähren, sofern sie die dort genannten Voraussetzungen erfüllen. Der Kongreß beschließt, für die Zukunft dieses Beschlußrecht auf das A. C. zu übertragen. 3. Kongreß- und Wahlreform. Die Exekutive wird aufgefordert, nach Beratung mit dem Vorsitzenden des Kongreßgerichtes und dem Kongreßanwalt eine Revision der Geschäftsordnung des Kongresses, des Wahlreglements und der Bestimmungen über die Weltwahlliste vorzunehmen. Die von der Exekutive ausgearbeiteten Entwürfe treten nach Genehmigung durch das A. C. in Kraft. In der Kommission wurde der Antrag eingebracht, § 25, Abs. 4, der Palästina das Recht zuerkennt, für je 1500 Schekelzahler einen Delegierten zum Kongreß zu entsenden, zu ändern und Palästina mit allen übrigen Ländern in dieser Beziehung gleichzustellen. Die Kommission lehnte den Antrag ab, Herrn Grubner von der „Judenstaatspartei" das Recht auf Einbringung eines Minderheitsantrages zu geben. Namens der Kommission werde ich, wenn der Kongreß die Rede des Vertreters der Minderheit gehört hat, beantragen, den Minderheitsantrag abzulehnen. VORS. VIZEPRÄS. DR. MOSSINSON: Zur Begründung eines Minderheitsvotums hat das Wort Herr Dr. Stupp. DR. ABRAHAM STUPP (Weltverb. Allgem. Zion., Ostj>alizien — spricht jüdisch): Die Zusammensetzung des Kongresses entspricht nicht der Stärke der jüdischen Bevölkerung in den einzelnen Ländern. Erez Israel hat das Privileg, auf 1500 Schekalim einen Delegierten zu wählen, während die anderen Länder dazu 3000 Schekalim brauchen. Dieses Privileg stammt aus einer Zeit, da die jüdische Bevölkerung Erez Israels klein war und man ihm eine größere Zahl von Pelegierten sichern wollte. Heute aber entsendet Erez Israel die größte Zahl von Delegierten schon allein dadurch, daß das Galuth nach Erez Israel die besten Arbeiter, die besten Schekelsammler und Schekelkäufer schickt. Auch das Argument trifft nicht mehr zu, daß man Sachverständige aus Erez Israel für die verschiedenen Gebiete des Aufbauwerkes braucht. Denn unter den palästinensischen Pelegierten befinden sich heute ohnehin genug solche Experten. Der Kongreß hat sich auch oft mit Fragen zu befassen, die in keiner Verbindung mit Erez Israel stehen, ja oft besteht sogar ein gewisser Interessenkonflikt zwischen Erez Israel und der Galuth. Man kann in Fragen, die das Gesamtinteresse des Volkes berühren, anderer Meinung sein als vom Interesse Palästinas her. Der Kongreß muß das richtige Kräfteverhältnis innerhalb des jüdischen Volkes widerspiegeln. Wir sehen die Kräfteverschiebung, die durch das Privileg Erez Israels verursacht wird, als ungesund an. Da aber ein sofortiger Ausgleich schwer ist, beantragen wir, das Statut dahin zu ändern, daß Erez Israel einen Delegierten auf 75% der Zahl von Schekalim entsenden kann, die im Galuth auf einen Delegierten entfällt. BERICHTERSTATTER I. MEREMINSKI: Daß diese Frage, die wir hier behandeln, keine Parteifrage ist, geht nicht nur daraus hervor, daß ich sie namens der Kommission vor den Kongreß bringe, sondern auch aus der Tatsache, daß auf dem Kongreß, auf dem beschlossen wurde, Palästina hinsichtlich des Wahlmodus für den Zionistenkongreß eine Sonderstellung ein-