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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1937-01-01 · 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935 · p. Seite 614

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
Date
1937-01-01
Page
Seite 614 (sequence 619)
Language
German, English, Hebrew
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22. Kongreß-Sitzung: Bericht der Organisationskommission c) Auf Aufforderung des Kontrolleurs sind die Leitungen aller erwähnten Institutionen verpflichtet, ihm alle Nachrichten und Belege vorzulegen, die c? zur Erfüllung seines Amtes gebraucht. d) Der Kontrolleur kann von der Leitung jeder Institution und Abteilung mündlich Aufklärungen und Mitteilungen fordern. e) Der Kontrolleur ist verpflichtet, alle Mitteilungen, Belege und Berichte, die ihm vorgelegt werden, vertraulich zu behandeln und in keiner Form zu veröffentlichen. f) Seine Bemerkungen und Folgerungen legt der Kontrolleur nur der Leitung der von ihm kontrollierten Institutionen vor. Auf Ersuchen des Kontrolleurs; t die Leitung der Institution auch verpflichtet, von ihm mündliche Erklärung n zu hören, und ebenso ist der Kontrolleur verpflichtet, auf Ersuchen mündliVie Erklärungen zu den von ihm gezogenen Folgerungen zu geben. g) Im Falle die Leitung einer Institution den Folgerungen des Kontrolleur* nicht zustimmt, ist sie nicht verpflichtet, die Ausführung von Beschlüssen, die d.r Ansicht des Kontrolleurs widersprechen, hinauszuschieben; der Kontrolleur ist aber berechtigt, die Frage durch Vermittlung der Exekutive dem A. C. zur Entscheidung vorzulegen. In diesem Falle muß die Exekutive die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des A. C. zur Klärung bringen. h) Alljährlich, nicht später als einen Monat vor dem Zusammentritt des Kongresses oder der A. C.-Sitzung, ist der Kontrolleur verpflichtet, der Exekume der zionistischen Organisation und der Jcwish Agency einen Bericht über die gesamte Tätigkeit des Kontrollamtcs zu erstatten. 5. Budget und Apparat. Das Budget des Kontrollamtes ist eingeschlossen in das allgemeine Verwaltungsbudget der Exekutive der Jewish Agency. Diese stellt dem Amt den Apparat und das geeignete Büro zur Verfügung außer d<rn Sekretär, der ernannc wird durch den Kontrolleur selbst, wobei die bestehende Arbeitsordnung in de; Zionistischen Organisation und der Jewish Agency in Erez Israel innezuhalten ist. Antrag VI der Kommission betr. Kontrollamt wird einstimmig angenom men. BERICHTERSTATTER I. MEREMINSKI: Wir kommen nunmehr zu Antrag VII betr. Wirtschaftsrat. Der Antrag lautet (liest): VII. WIRTSCHAFTSRAT. Der Kongreß beschließt die Errichtung eines Wirtschaftsrates bei der Palästinaexekutive. Die Exekutive wird der nächsten Sitzung des A. C. ihre Anträge in bezug auf die Kompetenz, die Besetzung und die Geschäftsordnung des Wirtschaftsrates unterbreiten. Antrag VII wird ohne Debatte angenommen. BERICHTERSTATTER I. MEREMINSKI: Wir gehen sodann zur Behandlung von Antrag" VIII betr. Kongreß, Schekel und Wahlen über. Der Antrag lautet (liest): VIII. KONGRESS, SCHEKEL, WAHLEN. 1. Aktives und passives Wahlrecht. Im Paragraph 23 des Organisationsstatuts ist an Stelle des Wortes „erreichten" (zweimal) das Wort „vollendeten)" zu setzen. 2. Schekelquote kleinerer Länder. Der Kongreß beschließt, für die nächste Wahlperiode'den Landesschekelverbänden Finnland, Estland, Dänemark,, Schweden, Norwegen, Luxemburg, Spanien, Portugal, Neuseeland, Kuba und Danzig das in Paragraph 25, Absatz 5, * n

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