Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 598 (sequence 603)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3476254-3476292--9644-3485795- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
598 . 2i. Kongreß-Sitzung: Bericht der Organisationskommission C. Aufbau der zionistischen Landcsorganisation und ihrer Instanzen. 1. Innerhalb der zionistischen Landesorganisation besitzt jedes Mitglied volles Recht, sich irgend einer Partei oder einem anderen Verband (die sich auf die Ortschaft oder auf das Land erstrecken) auf Grundlage gemeinsamer Anschauung und Ansicht, des Alters, Geschlechtes, Arbeitszweiges (Chaluzorganisationen) und ähnliches anzuschließen. 2. Die oben genannten Parteien und Verbände sind berechtigt, interterritoriale Vereinigungen zu bilden. Die Rechte und Pflichten der bestehenden interterritorialen Vereinigungen und ihrer Landesgruppen bleiben auch nach der von dem XIX. Kongreß beschlossenen Organisationsreform bestehen. Falls die Notwendigkeit ensteht, Änderungen im Zusammenhang mit der Anpassung des Organisationsstatuts an die Beschlüsse des XIX. Kongresses einzuführen, wird dies wie üblich mit Genehmigung des A. C. vorgenommen werden. 3. Die oben genannten Parteien und Verbände sind in ihrer gesamten Tätigkeit autonom und die zionistische Landesorganisation darf sich nicht in ihr inneres Leben einmengen, jedoch verpflichten die Beschlüsse der kompetenten Instanzen der Landesorgansation innerhalb der unter B. definierten Kompetenz alle ihre Mitglieder im Rahmen der Disziplin der Zionistischen Weltorganisation. 4. Soweit bereits in einzelnen Ländern zionistische Landesverbände, die alle dort vorhandenen Richtungen umfassen, bestehen, werden sie von der Neuregelung nicht berührt, sofern das A. C. nicht anders beschließt. Zu Absatz A, 2, habe ich namens der Organisationskommission zu erklären, daß dies die Minimalforderungen sind, die wir an ein Mitglied des zionistischen Landesverbandes stellen werden. Selbstverständlich aber kann das A. C. gemäß Absatz D unseres Antrages weitere Forderungen stellen. Wir kommen sodann zu Absatz D des Kommissionsantrages. Ich verlese zunächst den Antrag (liest): D. In allen Fragen, die mit dem Statut der Landesorganisation verbunden sind (Landeskonferenz, Festsetzung des Wahlmodus, Leitung und ihre Zusammensetzung. Mitgliedsbeitrag, Ortsgruppen und deren Statut, Form der organisatorischen Beziehungen des Schckelzahlers zur Landesorganisation, Ausschluß von Mitgliedern aus der Landesorganisation und dergleichen, Ausdehnung der unter B. erwähnten Kompetenz) wird das A. C. entscheiden auf Grund von Vorschlägen der Exekutive, basiert auf Klärung des Sachverhaltes mit den in verschiedenen Ländern vorhandenen Faktoren. Ich möchte zunächst erklären, was der Inhalt dieses Absatzes ist und begründen, warum über Absatz D vor Absatz A abgestimmt werden soll. Ich schlage vor, über Absatz D zunächst abzustimmen, um damit auf die Frage vieler in der Organisationskommission zu antworten, wer über die mit dem Statut des Landesverbandes verbundenen Fragen entscheiden wird. Die meisten Kommissionsmitglieder stimmten zwar dem Prinzip des einheitlichen zionistischen Landesverbandes zu, es bestanden jedoch über eine Reihe von Einzelheiten Meinungsverschiedenheiten, und zwar waren es die folgenden: Nach welchem Schlüssel soll die Landeskonferenz einberufen werden, und soll sie überhaupt einberufen werden? Nach dem Kräfteverhältnis auf dem Kongreß oder nach dem Kräfteverhältnis, das durch die Verbreitung des Schekels für das Jahr $696 geschaffen wird? Manche Kommissionsmitglieder schlagen vor, daß überhaupt keine Landeskonferenz einberufen, sondern in jedem Lande nur eine Exekutive gewählt wird. Manche schlagen vor, daß diese Exekutive nach dem Kräfteverhältnis der Parteien zusammengesetzt sein soll, andere wieder, daß in der Exekutive des Landesverbandes keine Partei mehr als 50 Prozent