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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1937-01-01 · 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935 · p. Seite 599

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
Date
1937-01-01
Page
Seite 599 (sequence 604)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476292--9645-3485796
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Mereminskiy A. Barth, Bernstein 599 der Sitze haben soll..Manche Mitglieder der Kommission forderten, daß es neben dem Schekel noch einen besonderen Mitgliedsbeitrag geben soll, andere wieder widersetzen sich diesem Vorschlage. Es tauchte ferner die Frage auf, ob man innerhalb des Landesverbandes Ortsgruppen schaffen soll oder nicht; ferner die Frage, ob ein Zionist, der einem bestimmten zionistischen Verbände angehört, der Ortsgruppe des Landesverbandes direkt angehören soll oder durch die Gruppe, zu der er gehört. Ferner die Frage, ob ein Zionist, der aus einem zionistischen Verbände entfernt wird, im Landesverbände bleibt, welche Beziehungen zwischen den zionistischen Sonderverbänden und Parteien und dem zionistischen Landesverband festgelegt werden sollen. Es tauchte ferner die Frage der Kompetenz auf. Wir haben eine minimale Kompetenz festgelegt, und zwar haben sich in der Organisationskommission hierauf alle geeinigt, auch diejenigen, die Gegner des Landesverbandes überhaupt waren. Es wurde endlich der Vorschlag gemacht, daß es auf Grand allgemeiner Übereinkunft möglich sein soll, die Kompetenz des Landesverbandes zu erweitern. Alle di^se Fragen aber stehen mit dem Statut des Landesverbandes in Verbindung, und wir schlagen dem Kongreß vor, zu beschließen, daß das A. C. alle von der zionistischen Exekutive vorzulegenden Vorschläge zu diesen Fragen behandeln und über sie entscheiden soll, nachdem sie die Situation des Landesverbandes in jedem einzelnen Lande geklärt hat. Dr. ARON BARTH (Kongreßanwalt): Ich unterstütze den Vorschlag des Berichterstatters. FRITZ BERNSTEIN (Ailg.Zion., Holland — spricht deutsch): Ich verlese zunächst meinen Minderheitsantrag zu Absatz D: Die Zugehörigkeit zur Landesorganisation beruht auf a) schriftlicher Beitrittserklärung, b) Zahlung eines Mitgliedsbeitrages. 2. Die Landeskonferenz wird einmal in zwei Jahren gewählt. Zur Begründung möchte ich folgendes ausführen: Es ist sehr bedauerlich, daß der wahrscheinlich wichtigste Antrag mitten in der Nacht erledigt werden muß. Es ist nach langen Verhandlungen gelungen, Anträge hier vorzulegen, welche die Zionistische Organisation auf territoriale Basis stellen wollen. Es ist aber nicht gleichgültig, in welcher Form das geschieht. Eine territoriale Organisation ist nur dann existenzfähig, wenn sie bestimmten Anforderungen genügt. Hier ist nur ein Rahmen aufgestellt worden. Vielleicht wird das Aktionskomitee, dem die Durchführung der Details überwiesen werden soll, wirklich ein lebensfähiges Gebilde daraus machen können. Aber nach der Stimmung, die im Kongreß und demnach auch im Aktionskomitee herrscht, ist dies nicht zu erwarten. Drei Punkte sind es, von denen dies neben anderem abhängt: i. Die Landesorganisation muß auf der Mitgliedschaft von Mitgliedern beruhen, die sich selbst angemeldet . haben, die 2. ihre Mitgliedschaft durch einen Beitrag dokumentieren, 3. darauf, daß eine Landeskonferenz von den Mitgliedern gewählt wird. Wenn es bei dem bloßen Rahmen bleibt, ist zu befürchten, nicht nur, daß keine wirkliche Landesorsanisation daraus wird, sondern daß dieser Rahmen auch benützt wird, um das, was an Organisationskernen bereits vorhanden ist, zu zerstören.

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