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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1937-01-01 · 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935 · p. Seite 587

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
Date
1937-01-01
Page
Seite 587 (sequence 592)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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Rosenstein, Kaplan, Feuerring, Kaplansky 587 VORS. VIZEPRÄS. S. KAPLANSKY: Eine Abstimmung ist hierzu nicht erforderlich. Es handelt sich ja nur um eine tatsächliche Mitteilung der Finanzkommission. BERICHTERSTATTER I. FEUERRING: Ich habe sodann noch die Resolutionen der Budget- und Finanzkommission betreffend den K. H. und den K. K. L. vor das Plenum zu bringen. Die Anträge lauten (liest): A. Der XIX. Zionistenkongreß erklärt, daß die Aufgaben, die die zunehmende jüdische Einwanderung nach Erez Israel und die Notwendigkeit ihrer Verwurzelung unter gesunden wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen an den Jischuw und das gesamte jüdische Volk stellen, die Stärkung des nationalen Kapitals zur dringenden Aufgabe der Juden aller Länder machen. I. Der Kongreß beglückwünscht den Keren Hajessod zu seinem 15jährigen Bestehen. Dieses Datum, das den Abschluß einer alten und den Beginn einer neuen Epoche der K. H.-Arbeit bedeutet, muß der Auftakt einer neuen verstärkten K. H.-Tätigkcit sein, die alle Schichten des jüdischen Volkes erfassen und den erhöhten Bedürfnissen unseres Aufbauwerkes in Palästina entsprechen soll — die im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Masseneinwanderung und der Notwendigkeit, eine bedeutend vergrößerte kolonisatorische Tätigkeit zu entfalten, stehen. Um seine dringenden kolonisatorischen Aufgaben zu verwirklichen, muß der K. H. im Laufe der nächsten zwei Jahre einen Betrag von 1 Million Pfund aufbringen. Der Kongreß fordert das jüdische Volk auf, dem K. H. die Mittel zur Verfügung zu stellen, die er zur Durchführung seines Programms benötigt und verlangt von allen Zionisten, daß sie mit allen Kräften sich in den Dienst der K. H.-Arbeit stellen sollen. II. Der Kongreß fordert, daß mit Rücksicht auf die Notwendigkeit, den besondern Charakter des K. H. und des K. K. L„ der zentralen Finanzinstrumente für den Aufbau von Erez Israel, zu wahren, in allen Ländern ihr Propaganda- und Sammelapparat selbständig und unter ihrem eigenen Namen geführt und nicht in andere Sammlungen einbezogen wird. Wo besondere Verhältnisse eine vorübergehende Vereinigung der Sammlungen der nationalen Fonds untereinander oder mit anderen Sammlungen für palästinensische und andere jüdische Zwecke verlangen, sind die diesbezüglichen Vereinbarungen der zuständigen zionistischen Organisationen oder Zentralkomitees von der vorhergehenden Genehmigung der Exekutive und der Direktorien beider Fonds abhängig. III. Der Kongreß erneuert und bekräftigt den Beschluß, daß jeder Zionist verpflichtet ist, seine K. H.-Steuer zu entrichten und daß es Pflicht aller zionistischen Verbände ist, sich an der K. H.-Arbeit aktiv zu beteiligen. Jeder Verstoß gegen die Arbeit zugunsten des K. H. wird als Bruch zionistischer Disziplin betrachtet. IV. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, dafür Sorge zu tragen, daß die Beamten sämtlicher zionistischer Instanzen sowie aller Institutionen, die ganz oder teilweise der Kontrolle der Exekutive unterstehen, ihre K. H.-Pflicht erfüllen. V. Der Kongreß beauftragt die zionistischen Vertreter im Council der Jewish Agency, bei der Tagung des Council folgende Resolution einzubringen: Die Leistung für den K. H. ist Voraussetzung für das aktive und passive Wahlrecht zum Council der Jewish Agency. VI. In Anbetracht der Bedeutung, die der zunehmende palästinensische Touristenverkehr für die zionistischen Fonds haben kann, fordert der Kongreß, daß der Apparat zur Pflege der palästinensischen Touristik weiter ausgebaut und entsprechend entwickelt wird. B. I. Der Kongreß begrüßt die Bemühungen des K. K. L. und der Exekutive, eine Anleihe für den K. K. L. aufzulegen und erwartet, daß das Direktorium des K. K.L. und die Exekutive alles Erforderliche veranlassen werden, um die Verwirklichung des Anleiheplanes zu erreichen. .

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