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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1937-01-01 · 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935 · p. Seite 559

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
Date
1937-01-01
Page
Seite 559 (sequence 564)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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Dobkin, Ostaszynski, Badichi 559 BERICHTERSTATTER E. DOBKIN: Zu Absatz e) liegt ein Minderheitsvotum der Delegierten Z. Gluska und Ch. Badichi vor. Er lautet (liest): Der XIX. Kongreß wiederholt den früheren Kongreßbeschluß betreffend die Notwendigkeit, ein« Hachscharahfarm für Jemeniten in der Umgebung von Aden einzurichten und verpflichtet die Exekutive, diesen Beschluß so schnell wie möglich durchzuführen. CHAIM BADICHI (Arb., Erez Israel — spricht hebräisch): Ich möchte vor allem auf einen Stilunterschied hinweisen. Über die Einrichtung einer Hachscharah-Farm für Jemeniten in der Umgegend von Aden wurde bereits auf drei Kongressen Beschluß gefaßt. Die Exekutive hat es jedoch nie für nötig gehalten, irgend etwas Konkretes zu tun, wenn man absieht davon, daß sie 1929 eine aus den Herren Agronski und Tabib bestehende Delegation nach Aden geschickt hat. Diese Delegation erstattete einen detaillierten Bericht, er wurde aber im Archiv der Exekutive begraben, ohne daß etwas Konkretes geschah. Der Text des Mehrheitsantrages macht es der Exekutive möglich, diese endlosen Untersuchungen fortzusetzen. Wir dagegen behaupten, daß acht Jahre Untersuchung ausreichen und daß jetzt etwas Konkretes erfolgen muß. Außerdem ist in dem Mehrheitsantrag nur von landwirtschaftlicher Hachscharah die Rede, während wir nicht nur an diese denken. Wir fordern eine Hachscharah-Farm für jemenitische Einwanderer aller Art, in der diese bei einem Aufenthalt von ein, zwei oder manchmal drei Jahren landwirtschaftliche, fachliche und kulturelle Ausbildung und Kenntnisse von den Verhältnissen in Palästina erhalten können. BERICHTERSTATTER E. DOBKIN: Die Situation in Aden ist ziemlich verwickelt. Zwar hat man Untersuchungen angestellt, sie haben aber keinerlei Ergebnis gehabt. Es ist z. B. klar, daß es unlogisch wäre, eine Hachscharah-Farm an einer Stelle zu errichten, an der man die Menschen nicht wenigstens ein Jahr festhalten kann. Die politischen Verhältnisse in Aden aber sind derartig, daß man kaum wissen kann, ob man die Menschen dort auch nur einige Monate festhalten kann. Wir können daher keinen Beschluß annehmen, der die Exekutive verpflichtet, in der Umgegend von Aden eine Hachscharah-Farm zu errichten. Der Kongreß hält es zwar für erforderlich, daß das geschieht, es ist jedoch unerläßlich, festzustellen, ob die Verhältnisse dazu angetan sind, den Beschluß zur Ausführung zu bringen. In der Abstimmung wird der Minderheitsantrag abgelehnt, Absatz e) des Kommissionsantrages angenommen, BERICHTERSTATTER E. DOBKIN: Wir kommen zu den Anträgen der Kommission betreffend „Irgunim von Facharbeitern und Landwirten". Die Anträge lauten (liest): 4. IRGUNIM VON FACHARBEITERN UND LANDWIRTEN. a) Zu Irgunim von Fachleuten und Landwirten kann ein Handwerker oder Landwirt gehören, der in seinem Fach wenigstens drei Jahre während der letzten fünf Jahre gearbeitet oder eine Handwerker- oder landwirtschaftliche Schule wie „Ort", Technikum usw. absolviert hat. b) Als Teilorganisation eines Irgun wird eine Organisation angesehen, die nicht weniger als zehn Mitglieder zählt und eine selbständige organisatorische

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