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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1937-01-01 · 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935 · p. Seite 553

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
Date
1937-01-01
Page
Seite 553 (sequence 558)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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Mossinson, Wahrhaftig, Dobkin, Hader 505 b) Der XIX. Kongreß bestimmt, daß das Recht der Bewilligung von Einwanderungszertifikaten, die für Chaluzim bestimmt sind, mir denjenigen Mitgliedern der vom Kongreß anerkannten Chaluz-Irgunim gewährt wird, die nicht weniger als ein Jahr in Hachscharah waren und deren Hachscharah die Zugehörigkeit zu einer Teilorganisation des Chaluz-Irgun oder zu einer Jugendorganisation zumindest während eines Jahres voranging. c) Der XIX. Kongreß beschließt, daß das System der Bestätigung von Einwanderungszertifikaten für Verwandte durch das Einwanderungsdepartement der Jewish Agency nach Beratung mit der Einwanderungskommission der Vertreter des Jischuw festgesetzt werden soll. Absatz b) und c) werden unverändert angenommen. BERICHTERSTATTER E. DOBKIN: Im Anschluß an den eben angenommenen Antrag c) verweise ich auf Absatz g) der „Wünsche der Alijahkommission hinsichtlich der Forderungen des Einwanderungsdepartemen.ts", die den Anträgen der Kommission folgen und die nur Empfehlungen der Kommission darstellen. Ich verlese sodann Absatz d) der Kommissionsanträge (liest): d) Der XIX. Kongreß bestätigt den Beschluß des« Aktionskomitees bezüglich der Aufstellung eines Schlüssels für die Bestätigung von Zertifikaten für Chaluzim entsprechend der Zahl der Hachscharahteilnehmer, um so eine unerwünschte Konkurrenz bei der Hachscharah auszuschalten. Der Schlüssel soll für die Tätigkeit der Palästinaämter während zweier Jahre bindend sein und soll bis zum 30. 9. 1935 nach der Zahl der Hachscharahteilnehmer in jedem Lande durch das Einwanderungsdepartement festgesetzt werden. Das Einwanderungs-Departemenr hat die Hachscharah sorgfältig zu kontrollieren und kann den Schlüssel auf Antrag des Palästinaamtes ändern, wenn sich im Laufe der Zeit entscheidende (mindestens ein Drittel der Zahl der Teilnehmer nach dem Schlüssel) Veränderungen in der Hachscharahtätigkeit der Chaluz-Irgunim ergeben, die eine Anpassung des Schlüssels an diese Veränderungen erforderlich machen. Zu diesem Absatz wurde in der Kommission von Herrn Grynberg vom Misrachi ein Minderheitsvotum eingebracht, das von Herrn Hader vom Weltverband Allgemeiner Zionisten unterstützt wird» Das Minderheitsvotum lautet (liest): Die Verteilung der Zertifikate soll nach Ve-einbarung zwischen den Irgunim und, wenn keine Vereinbarung möglich ist, nach dem Verhältnis der Parteien auf dem Kongreß erfolgen. JEHUDA HADER (Weltverb. Allg. Zion., Ostgalizien — spricht jüdisch): Die Gruppe B der Allgemeinen Zionisten hat sich wiederholt mit der Frage befaßt, wie man dem Konkurrenzkampf auf dem Gebiete der Hachscharah ein Ende machen könne. Wir sind grundsätzlich der Meinung, daß die Verteilung der Zertifikate geändert werden muß, wenn man zu einer richtigen beruflichen Hachscharah gelangen will. Die Hachscharah muß unseres Erachtens in zwei Teile geteilt werden: Die fachliche Hachscharah muß unserer Meinung nach durch einen Apparat erfolgen, an dem die Vertreter aller Chaluzorganisationen beteiligt sein sollen, die des Welt- Hechaluz, des Chaluzverbandes der Allgemeinen Zionisten, des Misrachi und der Judenstaatspartei. Demgegenüber sollte die geistige Hachscharah von jeder Chaluzorganisation gesondert geführt werden. Die Verteilung der

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