Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 551 (sequence 556)
- Language
- German, English, Hebrew
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Dobkin 551 verband u. a. Bei aller Anerkennung des Rechtes eines jeden Juden, nicht nur des der Zionistischen Organisation angehörenden, auf Alijah nach Erez Israel, sieht die Kommission keinen Grund für die Abschließung von besonderen Verträgen, die den erwähnten Verbänden besondere Privilegien einräumen. Jeder Jude hat das Recht auf Alijah. Aber von den Hunderttausenden Juden, die nach Erez Israel auswandern wollen, wollen wir die geeignetsten auswählen. Wer die Hachscharah durchgemacht hat oder organisierter Fachmann ist, hat Vorrecht. Wir sehen nicht die Berechtigung von besonderen Privilegien für Mitglieder irgend welcher Organisationen, die keine Hachscharah durchgemacht haben und keine Fachleute sind. Wenn andere Gründe politischer Natur uns dazu zwingen, so muß in den Vertrag eine Bedingung aufgenommen und betont werden, daß dies nicht auf Grund eines besonderen Vorrechtes der Nichtzionisten geschieht. Wenn die Agudas Jisroel Zertifikate haben will, sö wird sie sie bekommen, aber nur entsprechend der Zahl der Mitglieder ihrer Hachscharah-Kibbuzim und im Verhältnis zu anderen Organisationen (Beifall). Ich verlese nunmehr die Anträge unserer Kommission betreffend unsere Forderungen an die Regierung im Gefolge der Situation der Alijah. Ein besonderer Antrag betreffend die Einwanderung aus Deutschland wird später folgen (liest): i. STAND DER ALIJAH. a) Der XIX. Kongreß stellt fest, daß angesichts des Anwachsens der Alijah in allen ihren Teilen der Umfang der Einwanderung nicht den Bedürfnissen der jüdischen Wirtschaft und der Aufnahmefähigkeit Erez Israels entspricht, das sich dank der Initiative der Einwanderer und dem im Lande investierten jüdischen Kapital entwickelt. Der Mangel an Arbeitern in dem Ausmaße, in dem die Wirtschaft sie braucht, führt zur Wanderung der Arbeiter vom Dorf in die Stadt, von der Landwirtschaft und von Arbeiten der Eroberung zu Arbeitszweigen, die mehr einbringen, und zur Einwanderung billiger Arbeiter ins Land, die den Lebensstandard der Arbeiter Palästinas herabsetzen. Diese Erscheinungen nehmen dem jüdischen Jischuw Arbeits- und Wirtschaftspositionen aus der Hand, beschränken die Fassungskraft des Landes und erschüttern die Kraft des Aufbauwerkes des nationalen Heims im Lande. Die Einwanderungsbeschränkungen, die dem Grundsatz der Beurteilung des Ausmaßes der Einwanderung nach der wirtschaftlichen Fassungskraft des Landes widersprechen, gefährden das Streben des jüdischen Volkes, dessen Massen einer unaufhörlichen Verarmung und Erschütterung der Grundlagen ihres wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in allen Länden der Galuth entgegengehen, und die in einer Periode, da der Judenhaß in der Welt herrscht, die Einwanderung nach Erez Israel als die einzige Rettung aus ihrer Bedrängnis ansehen. Der XIX. Kongreß fordert die Aufhebung der Beschränkunsen, die in ungerechter Weise den Umfang der Einwanderung einengen; er fordert die Anpassung der Einwanderung an die Bedürfnisse der palästinensischen Wirtschaft und an die vom jüdischen Volke zugunsten des Aufbaus von Palästina gemachten Anstrengungen. b) Der XIX. Kongreß konstatiert, daß zugleich mit Änderungen zum Guten, die in der Technik der Alijah erfolgt sind, die Aufteilung der Einwanderungsquoten durch die Regierung nach Kategorien und Subkategorien, die Festsetzung von Zertifikaten für einzelne Teile und m Raten der Exekutive der Jewish Agency die Verteilung der Zertifikate auf die einzelnen Länder und die Organisierung der Alijah entsprechend den Bedürfnissen des Landes erschweren. Die Exekutive wird ersticht, sich' an die palästinensische Regierung mit der Forderung zu wenden, daß sie dies« Hindernisse so aus dem Wege räumt, daß