Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 351 (sequence 354)
- Language
- German, English, Hebrew
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Glückson 351 im Ziqnismus und dem Gebot der Selbständigkeit der Klasse im Kampf der sozialistischen Kräfte im Jischuw sorgfältig zu wahren. Daher wird jede nationale Regelung in Fragen der Arbeit, jede Möglichkeit der Einmischung irgendjemandes entschieden abgelehnt und erklärt, man könne nicht zustimmen, daß es überhaupt neutrale Institutionen in den Arbeitsfragen geben soll. Welches ist der Standpunkt des größten Teiles der Arbeiter in Erez Israel, der Mapai? Sie hat in ihrem Wahlprogramm einen bestimmten Punkt über die Arbeitsbeziehungen. Dieser Punkt besagt: „Wahrung der Unversehrtheit der Organisation der Arbeiter in Erez Israel" - dem stimmen auch wir unter gewissen Bedingungen zu — „und Festsetzung geregelter Arbeitsbeziehungen durch kollektive Verträge zwischen der Histadruth Haowdim und den Arbeitgebern und ihren Organisationen. Ueberall dort, wo Arbeitsverträge bestehen, sollen die Arbeitskonflikte für die Dauer des Bestehens des Vertrages einem obligatorischen Schiedsgericht übergeben werden, das auf Grund Uebcreinkunft beider Seiten zusammengesetzt sein soll". Der Inhalt der Politik betreffend die Regelung der Arbeitsbeziehungen liegt also nach der Mapai darin, daß es Kollektivverträge gibt, vorübergehende Verträge für bestimmte Berufe und für eine bestimmte Zeit und daß, so lange diese Verträge bestehen, das Schiedsgericht für beide Teile obligatorisch ist. Das ist alles. Es ist hier keine Rede von irgendeiner. Aufgabe der ientralen nationalen Institutionen bei all diesen Regelungen. Wir glauben, daß das nicht genügt. Ich bedaure, daß es mir nicht möglich war, die gestrige Rede Berl Kaznelsons zu dieser Frage zu hören, aber, wie man mir sagte, war sein Haupteinwand gegen die Forderung eines nationalen Schiedsgerichts der, daß es nur im Rahmen einer allgemeinen Arbeitskonstitution einen Sinn hat. Das ist auch unser - ständiger Einwand: Wir begnügen uns nicht mit privaten und teilweisen Uebereinkünften für eine bestimmte Zeit und bestimmte Berufe. Wir verlangen völlige Durchführung des Grundsatzes der nationalen Autorität und die allmähliche vollständige Durchsetzung dieses Grundsatzes. Wir fordern zugleich mit den Arbeitern Kollektiv- Verträge zwischen den Organisationen der Arbeiter und denen der Arbeitgeber, aber unter Beteiligung der zentralen nationalen Institutionen als -dritten, entscheidenden Faktors. In den wenigen Minuten, die mir noch bleiben, kann ich zu meinem Bedauern einige wichtige Fragen nicht berühren. Ich wollte mit wenigen Worten die Frage unseres Verhältnisses zur Arbeiterorganisation besprechen. Wir stehen entschieden auf dem Standpunkte einer einzigen beruflichen Gewerkschaft, aber eine unerläßliche Vorbedingung dafür ist, daß, die Histadruth Haowdim wirklich eine Gewerkschaft ist. Die Frage ist nicht, ob sich die Histadruth in Fragen der Arbeit zu den politischen Minoritäten gerecht verhält. Wesentlich ist, solche Bekiingungen zu schaffen, daß alle Arbeiter, ohne Unterschied der ideologischen, politischen und religiösen Strömungen sich in dieser Organisation zu Hause fühlen, daß nicht nur kein moralischer Zwang, sondern auch kein Gewissenszwang in irgendwelcher Hinsicht auf sie