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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1937-01-01 · 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935 · p. Seite 136

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
Date
1937-01-01
Page
Seite 136 (sequence 139)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476292--9180-3485331
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136 j. Kongreß-Sitzung: Wirtsclmftsreferat kommission sehr ernstlich sprechen müssen. Alle übrigen Länder erreichten das ihnen auferlegte Kontingent, und ich muß hier insbedere auf die Opferwilligkeit der Juden Südafrikas hinweisen. Trotz dieser Verringerung in den Einnahmen realisieren wir das Budget in allen seinen Zweigen in Uebereinstimmung mit dem Beschluß des A.C.; denn es ist uns gelungen, in beträchtlichem Umfange das Inkasso der Außenstände zu steigern und ebenso das Inkasso der gewaltigen Summen, welche der K.H. vor Jahren in die Kehillath Zion und in die Gesellschaft für die Entwicklung der Haifabay investiert hat. Wir werden ferner einen Reservefonds schaffen und vergrößern, Mittel für schlimme Zeiten zurücklegen und einen Arbeitslosenfonds bilden müssen. DIE KONSOLIDIERUNG DER SIEDLUNGEN. Von der Summe von einer halben Million Pfund, die der K.H. und die Exekutive der Agency als Anleihe erhalten haben, wurden bis jetzt etwa 40.000 Pfund zur Deckung verschiedener Schulden und zur endgültigen Konsolidierung der landwirtschaftlichen Siedlungen ausgegeben. Es blieben uns Schulden im Betrage von ungefähr 45.000 Pfund zu bezahlen. Das sind hauptsächlich noch nicht fällige Schulden und wir hatten nicht die Möglichkeit, diese Wechsel einzulösen, weil heute ein Wechsel der Agency ein sehr gutes Wertpapier ist, dessen Besitzer es nicht vor der Zeit fortgibt. Ebenso haben wir bis jetzt noch nicht alle Gelder ausgegeben, die für die endgültige Konsolidierung der Wirtschaften bestimmt sind. Diese Konsolidierung wird uns 67.000 Pfund kosten. Ich kann dem Kongreß mitteilen, daß alle Wirtschaften mit einer einzigen Ausnahme die verbesserten Verträge bereits unterzeichnet haben. Die Aenderungen, die in der Textierung der Verträge vorgenommen wurden, haben den Sinn, daß die Zahlungen an den K.H, im Jahre 1936, statt in den Jahren 1939 und 1940 beginnen, daß aus den Verträgen die Paragraphen entfernt wurden, welche in gewissem Sinne die Schuldsumme in Zweifel setzen konnten. Die Ansiedler gaben den Vertretern des K.H. die unwiderrufliche Vollmacht, von allen Einnahmen der Wirtschaft die dem K.H. nach dem Vertrage zustehenden Summen einzukassieren. Die Möglichkeiten der Siedler, zusätzliche Verpflichtungen ohne Zustimmung der Leitung des K.H. einzugehen, wurden beschränkt. Ferner wurde ein besonderer Passus über die Verpflichtung zur Sabbaihruhe gemäß dem Beschluß des Aktions-Komitees vom Monat Nissan 5694 eingefügt. Die Siedler haben allen Aenderungen zugestimmt, um zu ermöglichen, daß die Verträge als weitere Grundlage für neue Anleihen zum Zwecke der Ausdehnung der Kolonisation dienen. Jetzt müssen die Verhandlungen mit dem K.K.L. zu Ende geführt werden, um auch dem K.K.L. die Möglichkeit zu geben, sich neue Geldquellen zu erschließen. DIE FINANZIERUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KOLONISATION. Ich möchte in diesem Zusammenhang einiges über unsere Siedlungs-

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