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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1937-01-01 · 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935 · p. Seite 112

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
Date
1937-01-01
Page
Seite 112 (sequence 115)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476292--9156-3485307
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112 j. Kongreß-Sitzung: Politisches Referat ausgebliebene Erfolg muß die nächste Exekutive veranlassen, einen Weg zu bahnen, damit Palästina von diesem Nessushemd befreit wird. Ich muß jedoch den Kongreß warnend darauf aufmerksam machen, daß, was auch immer wir tun, jede Vorsicht walten muß, damit nicht die politischen und gesetzlichen Grundlagen des jüdischen Nationalheims erschüttert werden, der einzige, wirkliche politische Besitz, den Israel als Volk hat, seit wir aus unserem Lande vertrieben wurden. Ich erlaube mir, folgende Anregung zu geben: Juden sind in vielen Ländern bedeutende Exporteure und Importeure und fördern den Export vieler Völker. Könnten wir nicht jüdische Import- und Exportfirmen zusammenfassen, damit sie auch den palästinensischen Produkten einige Aufmerksamkeit zuwenden? Könnten wir nicht die jüdischen Importeure in Palästina zusammenfassen, um den Palästina-Export dadurch zu heben, daß sie den Absatz von Produkten aus solchen Ländern fördern, die ihrerseits palästinensische Waren kaufen? DER STATUS DER JUDEN IN PALÄSTINA. Ich wende mich nunmehr dem nächsten großen politischen Problem zu. Wenn wir davon ausgehen, daß es eine jüdische Einwanderung gibt, daß sich Juden auf dem Lande und in den Städten festsetzen und daß die ländlichen und städtischen Industrien geschützt werden {müssen, dann bleibt die Frage des Status der Juden als Volk in Palästina. In welchem Ausmaße genießen wir einen besonderen Status in Palästina? Artikel 6 ,des Mandates fordert von der Palästina-Verwaltung daß sie die jüdische Einwanderung erleichtern möge. Es gibt jedoch keine gesetzliche Handhabe für besondere jüdische Rechte die Einwanderung betreffend, obgleich tatsächlich der bei weitem größte Teil der Einwanderung, die legal nach Palästina kommt, jüdisch ist. Artikel 7 besagt, das Staatsbürgerschaftsgesetz solle Bestimmungen ent halten, die den Erwerb der -palästinensischen Staatsangehörigkeit durch Juden erleichtern. Dennoch gibt es kune besondere gesetzliche Handhabe für die Naturalisation in Palästina, obwohl die meisten Personen, welche die palästinensische Staatsbürgerschaft erwerben, Juden sind. Wenn es ferner viele Juden In Palästina gibt, di;e dort länger als zwei Jahre leben und noch nicht palästinensische Staatsbürger sind, dann ist es in weitgehendem Maße ihre eigene Schuld, und der Kongreß sollte sie auffordern, dieses Unrecht so schnell wie möglich in Ordnung zu bringen. Ebenso wie die jüdische Einwanderung nach Palästina nicht eine gewöhnliche Einwanderung von Ausländern in ein fremdes Land, sondern die Rückkehr eines Volkes in seine alte Heimat darstellt, ist auch die Annahme der Staatsbürgerschaft Palästinas durch Juden keine gewöhnliche Naturalisation von Ausländern in einem fremden Staate, sondern die persönliche Wiederannahme eines Status, der sich aus der historischen Verbundenheit des jüdischen Volkes mit Palästina ergibt. Das ist der Grund, w&rum die Exekutive jüngst der Absicht der Regierung, einige Juden, die mit den palästinensischen Gesetzen in Konflikt geraten waren, au entnaturalisieren, einen entscheidenden

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