Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 110 (sequence 113)
- Language
- German, English, Hebrew
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110 j. Kongreß-Sitzung: Politisches Referat über diese Fragen geschlossen wurden, daher auch der Grundsatz, der offenen Tür, der bedeutet: wenn irgendein Staat die Aufsicht über irgendeinen Landstrich erwirbt, sind damit für die anderen Staaten gleiche wirtschaftliche Rechte in jenem Lande verbunden. Insbesondere war es die Gewohnheit Großbritanniens, in seine Handelsverträge mit anderen Staaten Paragraphen aufzunehmen, die in den britischen Kolonien gleiche Wirtschaftsrechte gewähren, so z. B. bei dem englisch-japanischen Handelsvertrag vom Jahre 1911. Wir fragen natürlich: Wie steht es aber mit den Interessen der Einwohner dieser Länder? Im Punkt 5 der „14 Punkte Wilsons44 vom Januar 1918 wurde der Grundsatz gleicher IPirtschaftsrechte hinsichtlich der Kolonien festgelegt, aber dieser Punkt enthält auch den wichtigen Grundsatz, daß man die Interessen der Bewohner der Kolonien nicht weniger als die Interessen irgendeines andern Landes zu schützen habe, das für sich die Rechte freien Handels verlangt. Als nach dem Kriege die Frage der Uebergabe Palästinas aktuell wurde, wurden in das Mandat zwei Prinzipien aufgenommen, die sich auf das erwähnte Problem beziehen. Artikel 2 des Mandats erklärt, daß „die Mandatsregierung verantwortlich sein wird für die Schaffung solcher politischer, administrativer und wirtschaftlicher Bedingungen im Lande, welche die Errichtung eines jüdischen nationalen Heims sowie die bürgerlichen und religiösen Rechte aller Einwohner des Landes sichern." Artikel 18 setzt ferner den Grundsatz gleicher Wirt schaftsrechte für alle Staaten fest, die sich an der Einführung de>* Mandatssystems beteiligt haben, d. h. der Staaten, welche im Völker bund vereinigt sind. Der Grundsatz der ökonomischen Gleichheit war 30 bedeutsam, daß die Regierung der Vereinigten Staaten, die dem Völkerbund nicht angehören und daher nach dem Statut des Völkerbundes kein Recht hatten, in den Mandatsländern gleiche ökonomische Rechte zu fordern, einen besonderen Vertrag mit der britischen Regierung schloß, um den Vereinigten Staaten in Erez Israel und in an deren Mandatsländern gleiche wirtschaftliche Rechte zu sichern. Diese Gleichberechtigung wurde ferner Deutschland auf Grund des Handelsvertrages gewährt, der zwischen ihm und Großbritannien abgeschlossen wurde, bevor Deutschland noch in den Völkerbund eintrat. Was Japan betrifft, so wurde im Jahre 1925 ein Zusatzvertrag zum Handelsvertrage vom Jahre 1911 geschlossen, der den Japanern wirtschaftliche Gleichberechtigung in Palästina und anderen Ländern sichert. Praktisch hängt alles davon ab, wie man den Grundsatz der wirtschaftlichen Gleichberechtigung deutet, d. h. ob man das zweite Prinzip der Wahrung der Interessen der Bewohner der Mandatsländer berücksichtigt. Was Erez Israel anlangt, so stellt man sich auf den Standpunkt der offenen Tür, ohne daß dieser Grundsatz aber auch gleichzeitig für den Handel Palästinas nach den Ländern anerkannt würder welche die Freiheit genießen, ihre Produktion nach Palästina einzuführen. Daraus ergibt sich, daß Palästina für den Import ausländischer Waren vollkommen offen steht, ohne daß die Möglichkeit vorhanden