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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1937-01-01 · 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935 · p. Seite 109

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
Date
1937-01-01
Page
Seite 109 (sequence 112)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476292--9153-3485304
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Brodetsky 109 dem einzuräumen, die ähnliche Produkte nach Großbritannien ausführen wollen. Demgegenüber meinen andere Autoritäten, daß Erez Israel zwar kein unabhängiger Staat sei, aber auch nicht zum Britischen Reiche gehöre — in dieser Hinsicht unterscheidet man zwischen Mandaten der Kategorie A und Mandaten der Kategorie B — und daß daher England der Produktion von Erez Israel keine Präferenz gewähren könne, ohne gleichzeitig diese Präferenz auch anderen meistbegünstigten Ländern einzuräumen. Diese Frage war Gegenstand von Verhandlungen mit der britischen Regierung seit der Bestätigung der Mandate. Die Rechtssachverständigen der Regierung vertraten stets die Meinung, daß auf Grund des Charakters des Palästina-Mandats Erez Israel in den Vertrag der meistbegünstigten Staaten eintritt; daher erklärt die Regierung, sie könne die Verantwortung nicht auf sich nehmen, die mit der Gewährung von Präferenzen an Palästina verbunden ist. Die Regierung verschließt sich andererseits nicht vor den ernsten Gefahren, welche der Wirtschaft des Landes drohen, da die großen Flächen, welche in der letzten Zeit mit Orangen und Grapefruit bepflanzt wurden, Frucht zu tragen beginnen und die Menge der für den Export bestimmten Zitrusfrüchte auf das Doppelte und Dreifache ihres gegenwärtigen Umfanges steigen wird. Sowohl von den Juden als auch von der Regierung wurden verschiedene Vorschläge gemacht, und die britische Regierung versprach uns bei vielen Gelegenheiten, alle möglichen Mittel zur Besserung der Lage in Anwendung zu bringen. Aber in der Praxis ist dieses Problem bisher ungelöst geblieben. DUMPING IN PALÄSTINA. Die Frage der übrigen ausländischen Märkte, die sich nicht in den Nachbarländern und nicht im Britischen Reich befinden, hängt mit dem Problem des inneren Marktes zusammen. Wenn auch diese vielen Fragen im wesentlichen von der Interpretation abhängen, die man dem Mandat gibt, so ist es doch notwendig zu begreifen, daß die Sache verwickelter ist, als es oberflächlich scheinen mag. Das ist nicht nur deshalb der Fall, weil Artikel 18 des Mandates allen Ländern hinsichtlich der geschäftlichen Beziehungen zu Palästina gleiches Recht einräumt — die Sache ist noch verwickelter durch die von der letzten Generation vor dem Krieg übernommene Erbschaft, aus der Zeit, als die großen europäischen Reiche sich Kolonialreiche, insbesondere in Afrika schufen. Die Sachlage ist etwa folgende: Die Völker Europas legten zurückgebliebenen und kulturlosen Ländern besondere Wichtigkeit bei, weil diese die für die europäische Industrie notwendigen Rohstoffe sowie Märkte für die Industriepro- Üuktion Europas und Aussichten auf kapitalistische Ausbeutung lieferten. Wenn ein europäischer Staat Kolonien erwarb, mischten sich sofort andere Reiche ein, um ihren Einwohnern hinsichtlich der Rohstoffe gleiches Recht zu sichern, Märkte und Möglichkeiten der Verfmögensanlage zu verschaffen. Daher die Krisen, die seinerzeit wegen des Kongogebietes und Marokkos ausbrachen, daher die Verträge, die

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