Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 108 (sequence 111)
- Language
- German, English, Hebrew
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108 j. Kongreß-Sitzung: Politisches Referat auf die Hilfe der Regierung gründen. In den letzten Jahren war der Fortschritt nicht so, wie wir ihn wünschen. Hoffen wir, daß in den nächsten beiden Jahren eine radikale Aenderung zum Guten eintritt! DIE PROBLEME DER ABSATZMÄRKTE FÜR PALÄSTINEN¬ SISCHE PRODUKTE. Ich habe schon vorher über den Satz gesprochen: „Es gibt kein jüdisches Nationalheim ohne Menschen und Boden." Diese Formulierung war im Jahre 1930 am Platze. Später hatten wir um unsere Grundrechte in Palästina zu kämpfen, jetzt aber genügt dieser Sata nicht mehr. Der erste Schritt zur Verwirklichung des Nationalheims ist die Einwanderung von Juden im maximalen Ausmaße. Der zweite Schritt istr die Einwanderer auf den Boden zu lenken und sie in der Industrie unterzubringen. Aber diesen Juden muß die Möglichkeit gegeben werden, ihre Produkte zu verkaufen. Zu unserm Bedauern Imüssen wir jedoch feststellen, daß der Import von ausländischen Waren in den letzten zwei Jahren gewaltig, der Export der Landesproduktion jedoch nur in geringem Maße gestiegen ist. Insbesondere wird die Frage eines Marktes für die Produktion von Zitmsfrüchten, die in den letzten Jahren sehr gestiegen ist, in den nächsten Jahren grundlegende Bedeutung erhalten und auf die Prosperität im Lande und auf die Sicherheit seiner ökonomischen Struktur einwirken. Wir müssen die inneren Märkte schützen und uns Außenmärkte sichern. Unter den Außenmärkten müssen wir unterscheiden: 1. Die Nachbarländer Erez Israels, 2. britische Länder, d. h. Großbritannien und das gesamte Britische Reich, 3. fremde Länder, die weder Erez Israel benachbart sind, noch zum britischen Reiche gehören. Befassen wir uns zunächst mit der Frage der Außenmärkte. Was die Nachbarländer betrifft, so erfreut sich Erez Israel in gewissem Maße der Handelsfreiheit, und bei entsprechender Sorgfalt kann man daraus für den Export Palästinas Vorteile ziehen. Was die britischen Länder angeht, so ist die Hauptfrage, ob Erez Israel in Großbritannien Präferenz für seine Zitrusfrüchte erreichen kann. Es geht dabei nicht darum, ob Großbritannien die Freiheit hat, sich wirtschaftliche Vorteile in Erez Israel zu sichern, die andere Länder nicht genießen. Es handelt sich überhaupt nicht darum, daß Großbritannien von Erez Israel Gegenbegünstigungen für die Präferenz der Zitrusfrüchte aus Erez Israel auf den britischen Märkten verlangt. Die Frage ist, ob Großbritannien, wenn es der palästinensischen Produktion Präferenz gewährt, vermeiden kann, diese Vorteile auch den andern Ländern einzuräumen, die mit England Meistbegünstigungsverträge abgeschlossen haben. Die Meinung der Fachleute ist in diesem Punkte geteilt. Einige glauben, weil Erez Israel praktisch kein unabhängiger Staat ist und die Meistbegünstigung Großbritanniens sich nur^ auf Staaten außerhalb des Britischen Reiches bezieht, könne Großbritannien diese Präferenz den Produkten Erez Israels gewähren, ohne verpflichtet zu sein, diese Vorteile auch anderen Läoa-