Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 554 (sequence 554)
- Language
- German, English, Hebrew
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554 2. Der Kongreß verzeichnet mit Genugtuung die Versuche der Leitung der Universität, die Verbindung zwischen der Universität und der breiten Öffentlichkeit in Erez Israel und in der Galuth zu stärken, und bringt seinen Wunsch zum Ausdruck, daß •die Leitung der Universität den Weg finden möge, den Einfluß der Allgemeinheit auf <iie Geschäftsführung der LTniversität zu verstärken. 3. Der Kongreß wendet sich an die zionistische und jüdische Allgemeinheit mit der Forderung, dem Rufe der Universität zu entsprechen und sich aktiv an der Gründung und an der Tätigkeit der Vereine der Freunde der hebräischen Universität zu beteiligen, um eine breite, volkstümliche und verläßliche Basis für die Stärkung der Universität und die Festigung ihrer Grundlagen zu schaffen. 78. VERBINDUNG DER ERZIEHUNG IN EREZ ISRAEL UND IN DER GALUTH. 1. Der Kongreß betrachtet es als Notwendigkeit der Stunde, die geistige Verbindung und die Gemeinschaft der Arbeit zwischen der hebräischen Kultur in Erez Israel und der hebräischen Bewegung und der — allerlei Richtungen umfassenden — nationalen Erziehung in der Galuth zu stärken, und verpflichtet alle zionistischen Institutionen und Einzelpersonen in Erez Israel und in der Galuth, für eine Ausgestaltung dieser Verbindung Sorge zu tragen. 2. Indem der Kongreß die Anstrengungen zur Verbreitung der hebräischen Sprache und Kultur in den bestehenden jüdischen Schulen anerkennt, sieht er in der hebräischen -Schule in der Galuth einen wichtigen Faktor zur Heranbildung der heutigen Generation für den Aufbau des Landes und läßt an alle Zionisten den Ruf ergehen, daß sie <lie hebräische Schule moralisch und materiell unterstützen. 79. HEBRÄISCHE KULTUR IN DER DIASPORA. 1. Mit Rücksicht darauf, daß die Schöpfungen der hebräischen Kultur und Erziehung in der Diaspora sich in einer Notlage befinden und infolge der Wirtschaftskrise vor der Gefahr des Zusammenbruches stehen, sowie mit Rücksicht darauf, daß in manchen Ländern zufolge eigenartiger politischer Verhältnisse ein Vernichtungskampf gegen unsere nationale Kultur geführt wird und daß in der letzten Zeit die zerstörenden Kräfte der praktischen Assimilation im jüdischen Volke zugenommen und zu einer Entfremdung gegenüber unserer nationalen Kultur geführt haben, erklärt der XVIII. Zionistenkongreß es für eine unumgängliche Notwendigkeit, daß in der Diaspora •die Arbeit auf dem Gebiete der Erziehung und Kultur, die die Seele der zionistischen Bewegung sind, gestärkt und erweitert wird. Der Kongreß betrachtet diese Arbeit als einen der wichtigsten Faktoren zur Vertiefung der zionistischen Erziehung und zur inneren Gesundung der Zionistischen Organisation- 2. Der Kongreß verzeichnet es mit Bedauern, daß die Beschlüsse des XVI.., und des XVII. Kongresses bezüglich der Gründung eines Departements für hebräische Kultur bei der Zionistischen Exekutive nicht ausgeführt wurden, und verpflichtet die Exekutive, diese Beschlüsse sofort nach dem Kongreß auszuführen. 3. Der XVIII. Zionistenkongreß erinnert an die Beschlüsse des XVII. Kongresses über den Hebräischen Weltverband („Brith Ivrith Olamith'') und den Hebräischen Weltkongreß und verlangt von allen Faktoren innerhalb der Zionistischen Organisation •die Verwirklichung dieser Beschlüsse. 4. Mit Rücksicht darauf, daß die offizielle Sprache des Kongresses gemäß der Geschäftsordnung die hebräische ist, beschließt der Kongreß, daß die offizielle Zeitung und das offizielle Protokoll des Kongresses in hebräischer Sprache zu erscheinen haben. 5. Der XVIII. Zionistenkongreß verpflichtet alle zionistischen Institutionen, ihre Korrespondenz untereinander in hebräischer Sprache zu führen. 6. Der Kongreß stellt mit Bedauern fest, daß der Beschluß des XII. Kongresses, der die Beamten der zionistischen Institutionen verpflichtet, die hebräische Spräche im Laufe eines Jahres zu erlernen, bis heute nicht verwirklicht wurde. Der Kongreß verpflichtet die Exekutive, eine strenge Kontrolle in den Institutionen durchzuführen, <iie die sofortige Verwirklichung dieses Beschlusses sichert. Der Kongreß setzt als unübertretbares Gesetz fest, daß eine Vorbedingung zur Aufnahme neuer Beamter •die Kenntnis der hebräischen Sprache sein muß. 7. Der Kongreß übergibt folgenden Antrag dem Aktionskomitee zur Beschlußfassung :