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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1934-01-01 · 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933 · p. Seite 552

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
Date
1934-01-01
Page
Seite 552 (sequence 552)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476290--8959-3485109
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552 hebräischen Erziehungswerkes der Jewish Agency an die Knesseth Israel durch die Exekutive der Jewish Agency im Einklänge mit dem Beschluß des Aktionskomitees, durchgeführt wurde. 2. Der Kongreß bestätigt die Erklärung der Exekutive der Jewish Agency in ihrem Schreiben an den Waad Leumi vom 21. November 1932, die folgendes besagt: „Bei der Uebertraguag des Erziehungswesens will die Jewish Agency betonen, daß sie sich vom Erziehungswerk nicht lossagt, welches sie als einen untrennbaren Teil der Arbeit am Aufbau des Landes ansieht . . . Die Jewish Agency, die im Namen der Weltjudenheit wirkt und ihm verantwortlich ist, wird auch weiterhin gemeinsam mit der Knesseth Israel die Verantwortung für die hebräische Erziehung in Palästina, für deren Einheitlichkeit, Tendenz und Niveau mittragen und wird gemeinsam an der Entwicklung der Schulen im Geiste des Judentums und der hebräischen Kultur und im Einklang mit den Erfordernissen des Aufbaues des Nationalen Heim* mitarbeiten. Die Jewish Agency wird sich also an der Leitungdes Erziehungswesens auch weiterhin beteiligen und im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten dem Jischuv in der Erhaltung des geeinigten Erziehungswerkesbehilflich sein". 3. Der Kongreß konstatiert mit großer Genugtuung, daß der jüdische Jischuv in all seinen Teilen der Aufforderung des Zionistischen Aktionskomitees Folge geleistet hat, die Ganzheit und Einheitlichkeit des hebräischen Erziehungswesens innerhalb der Knesseth Israel zu wahren. 4. Der Kongreß ist von der Überzeugung durchdrungen, daß der Waad Leumi die folgenden Prinzipien, die dem hebräischen Erziehungssystem im Lande zugrunde liegen,, zu wahren wissen wird: a) Die Einheitlichkeit und Ganzheit des Erziehungswerkes; b) Die Autonomierechte der in dem geltenden Erziehungsstatut anerkannten" Richtungen. Der Kongreß bestätigt die Erklärung der Exekutive der Jewish Agency in ihrem Schreiben vom 21. November 1932, welche die erwähnten Grundlagen als Hauptbedingungen für die Übertragung des Erziehungswerkes festsetzt. 71. ERZIEHUNGSBUDGET. 1. Der Kongreß stellt fest, daß einerseits dank der ständig wachsenden Beteiligung des Jischuv an den Ausgaben des Erziehungswerkes im Lande und dank der Vergrößerung der Regierungszuschüsse zum Budget für jüdische Erziehung, anderseits, durch Ersparungen und Kürzungen im Erziehungssystem, die Jewish Agency in diesem. Jahre ihre Verpflichtung gegenüber dem Waad Leumi für das im Vorjahre zur Zeit, der Übergabe übernommene Erziehungsbudget herabsetzen konnte. Der Kongreß fordert demnach die Exekutive auf, die für die Erziehung festgesetzte Summe zur Gänze auszuzahlen und für die pünktliche und ordnungsgemäße Erfüllung dieser Verpflichtung zu sorgen. Gleichzeitig nimmt der Kongreß mit großem Bedauern zur Kenntnis, daß infolge, der schweren finanziellen Lage der Jewish Agency in den letzten Jahren das Netz des. hebräischen Schulwerkes im Lande eingeschränkt werden mußte, und spricht die Hoffnung aus, daß durch die Anstrengungen des Jischuv und der zionistischen Bewegung in. naher Zukunft Mittel und Wege gefunden werden, das Netz der Erziehung zu erweitern. und zu entwickeln. 2. Der Kongreß fordert den Waad Leumi auf, den Erziehungsstandard und das. Niveau der achtklassigen Volksschule zu wahren und alles daranzusetzen, daß das. bestehende Schulnetz soweit als möglich auch die Kinder umfasse, die jetzt entweder keinen Unterricht genießen oder fremde Schulen besuchen. 72. KINDERGÄRTEN. Der Kongreß gibt seinem Bedauern darüber Ausdruck, daß unter den verschiedenen: Ersparnissen am Erziehungsbudget, die im letzten Jahre gemacht wurden, sich auch, die Streichung des Budgets der Kindergärten befand; er bewilligt daher für den. Waad Leumi ein zusätzliches Budget von 1000 Pfund außerhalb des ständigen Budgetsfür Erziehung zwecks Unterstützung der Kindergärten im alten Jischuv, im arbeitenden. Jischuv und in anderen neuen Kolonisationspunkten. 73. DIE ZUSCHÜSSE DER REGIERUNG. Der Kongreß gibt seiner Meinung Ausdruck, daß, obwohl die Palästinaregierung, ihren Zuschuß für das öffentliche hebräische Schulwesen um 6000 Pfund erhöht hat,.

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