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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1934-01-01 · 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933 · p. Seite 550

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
Date
1934-01-01
Page
Seite 550 (sequence 550)
Language
German, English, Hebrew
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550 65. FÜR DIE ORGANISIERUNG DER ARBEITERSCHAFT. Der Kongreß anerkennt, daß die Basis für die Festsetzung geregelter Arbeitsbedingungen zwecks Hintanhaltung eines ungeregelten Zustandes in den Arbeitsverhältnissen, die Existenz einer einheitlichen Organisation der Arbeitnehmer ist. Er sieht in der allgemeinen Arbeiterorganisation in Erez Israel ein wertvolles Instrument für den Jischuv und den Zionismus, eine Organisation, die sich auf die Gleichberechtigung aller ihrer Genossen ohne Unterschied religiöser und politischer Anschauungen gründet und in der Gedanken- und Meinungsfreiheit für jede religiöse und politische Strömung besteht. Die Voraussetzungen für den Bestand der jüdischen Arbeit und der jüdischen Wirtschaft im Lande sind: Eroberung der Arbeit, Überführung der Jugend zu einem Leben der Arbeit im Lande und Verwurzelung in ihr, Sicherstellung eines entsprechenden Anteils des jüdischen Arbeiters an den. Arbeiten der Regierung, der Stadtgemeinden und der Unternehmungen des internationalen Kapitals, Sicherstellung angemessener Existenzbedingungen für den Arbeiter und seine Familie, Verteidigung der Menschenrechte, der bürgerlichen und nationalen Rechte im Lande, Aneignung der hebräischen Sprache durch den Arbeiter und den Einwanderer, Heilung der Galuthschäden und Umwandlung der aus der Galuth gekommenen. Einwanderergruppen zu einer nationalen, arbeitenden Einheit. All dies macht eine umfassende und einheitliche Organisierung aller jüdischen Arbeiter in einer einzigen allgemeinen Organisation notwendig. In den Versuchen, das Lager der Arbeiter zu zerschlagen und seine Organisation zu spalten, sieht der Kongreß einen moralischen, wirtschattlichen und kolonisatorischen Nachteil, eine Schädigung geregelter Arbeitsbedingungen und eine schwere Störung des Friedens im Jischuv und in der jüdischen Wirtschaft des Landes. Der XVIII. Zionistenkongreß tadelt entschieden die Methode, die organisierte Arbeiterschaft durch Streikbruch zu bekämpfen und erklärt, daß die Organisationen, die sich derartige Aktionen zum Ziel setzen, das zionistische Werk aufs schwerste gefährden und behindern, und daß ihre Tätigkeit mit den moralischen Forderungen und der nationalen Disziplin der zionistischen Bewegung nicht im Einklang steht. Der Kongreß sieht in dem zwischen der Allgemeinen Arbeiterorganisation und dem Poel Hamisrachi getroffenen Übereinkommen, betreffend gerechte Arbeitsverteilung und Wahrung angemessener Arbeitsbedingungen, einen wichtigen Schritt zur Stärkung der jüdischen Arbeit und Schaffung gesunder Verhältnisse unter allen Arbeitenden und ruft zum Abschluß ähnlicher Verträge zwischen der Allgemeinen Arbeiterorganisation und den übrigen im Lande bestehenden Arbeiterverbänden auf. 66. ARBEITSÄMTER. Der Kongreß spricht seine volle Würdigung der Bemühungen aus, die im Verlaufe einer langen Kolonisationsperiode durch die Arbeitsämter der Arbeiter um Verwurzelung der einwandernden Arbeiter, um Durchsetzung des Prinzips der jüdischen Arbeit und um Arbeitsbeschaffung für alle Arbeitsuchenden gemacht worden sind, ebenso für die Bemühungen um Errichtung gemeinsamer Arbeitsämter, die in der letzten Periode unternommen wurden. In der Errichtung gemeinsamer und einvernehmlich wirkender Arbeitsämter durch die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber auf Grund von Arbeitsverträgen sieht der Kongreß einen erwünschten Weg für die Lösung der Frage der Beschaffung und gerechten Verteilung der Arbeit unter alle Arbeitsuchenden. Er überträgt der Exekutive die Aufgabe, zusammen mit beiden Teilen die Angelegenheit der Errichtung einer gemeinsamen obersten Arbeitsinstanz zu klären. 67. REGELUNG DER ARBEITSVERHÄLTNISSE. Der Kongreß übergibt folgende Anträge der Exekutive zur weiteren Behandlung: Anträge S. Zuchotviecki : 1, Der Kongreß proklamiert das soziale Bedürfnis der internen Regulierung der Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch Kollektiv-Verträge zwischen Arbeitgebern einerseits und Vertretern der Arbeiterschaft andererseits. Diese Übereinstimmung soll auf Baais einer Arbeitsatzung ins Leben treten, deren Grundlagen ein obligatorisches Schiedsgericht und gemeinsam oder einvernehmlich geschaffene Arbeitsämter an jeder Arbeitsstelle sind, mit einer obersten JLandesinätanz, die unter Beteiligung des Waad Leumi und der Zionistischen Exekutive aus den Vertretern der Parteien zusammengesetzt ist, mit einem neutralen Vorsitzenden, dem das Recht der Entscheidung zusteht.

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