Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 548 (sequence 548)
- Language
- German, English, Hebrew
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548 zusetzen und auch selbständig erwerbstätigen Frauen das gleiche Recht auf Anforderung solcher Verwandten zu gewähren. 5. Der Kongreß protestiert energisch gegen die systematischen Versuche, Ausweisungsbefehle gegen Juden, die ins Land gekommen sind, zu erlassen, und fordert von der Regierung die Anerkennung des Rechtes eines jeden Juden, der ins Land gekommen ist und sich dort niedergelassen hat, im Lande zu bleiben, unabhängig davon, auf welche Weise er ins Land gekommen war. 6. Der Kongreß überweist folgenden Antrag dem A.C. zur weiteren Behandlung: Der Kongreß fordert die Jewish Agency auf, von der Regierung zu verlangen, daß sie das Recht der verheirateten, wirtschaftlich selbständigen Frau anerkenne, ohne Rücksicht auf die berufliche Lage ihres Mannes und seine Möglichkeit, seine Familie zu ernähren, ein Einwanderungszertifikat zu erhalten. 60. EINWANDERUNG AUF GRUND VON ARBEITERZERTIFIKATEN. 1. Das Immigrationsdepartement der Jewish Agency wird die Verteilung der Einwanderungszertifikate nach folgenden Gruppen vornehmen: a) Chaluzim, die Hachschar.a durchgemacht haben, b) Fachleute (Arbeiter, Handwerker und Kleinindustrielle), die Aussichten haben, sich im Lande fortzubringen, c) Verwandte. 2. Bei Anerkennung der Notwendigkeit, für die Einwanderung aller Gruppen zu sorgen, betont der Kongreß die große Bedeutung der Chaluz-Alija und beschließt den größten Teil der Zertifikate für Chaluzim zu bestimmen, die Hachschara durchgemacht haben. Die Palästina-Ämter werden die Einwanderungszertifikate an Chaluzim in proportionaler Weise bestimmen, laut der Zahl der Chaluzim, die sich von jeder Gruppe auf Hachschara befinden. 3. Unter Berücksichtigung der traurigen Lage der Juden in Jemen und der Notwendigkeit ihrer Einwanderung nach Erez Israel wird die Exekutive aufgefordert, nach Möglichkeit die Zahl der Zertifikate für die jemenitischen Einwanderer zu erhöhen. Die Exekutive soll sich bemühen, die Einwanderung der jemenitischen Waisenkinder nach Erez Israel mit allen Mitteln zu ermöglichen. 4. Die Exekutive wird aufgefordert, soweit wie möglich auf den Stand der Einwanderung aus Deutschland, Rußland, Saloniki und dem Orient Rücksicht zu nehmen und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Einwanderung von Juden aus den genannten Ländern zu unterstützen. 61. HACHSCHARA. 1. Die Chaluzim werden in die Hachschara-Kibbuzim nur nach einer mindestens einjährigen Mitgliedschaft in einer Abteilung einer Chaluzorganisation oder einer zionistischen Jugendorganisation aufgenommen, und zwar unter der Bedingung, daß die Chaluzim von ihrem Eintritt in die Hachschara Mindestkenntnisse in der hebräischen Sprache erwerben und nach einer ärztlichen Untersuchung für körperliche Arbeit als geeignet erklärt werden. 2. Die für Chaluzim zur Erlangung der Einwanderungserlaubnis nach Erez Israel notwendige Hachschara-Zeit soll mindestens ein Jahr betragen. (Die Einwanderungsabteilung der Jewish Agency hat diesen Beschluß entsprechend den Möglichkeiten in jedem Lande gesondert durchzuführen.) 3. Die Palästinakommissionen haben Unterkommissionen für Hachschara-Angelegenheiten einzusetzen, deren Aufgabe es ist, die Chaluzorganisationen zu überwachen und die Hachschara in den Kibbuzim zu kontrollieren. Die Palästina-Ämter sollen die Überprüfung der Hachschara durch eigene Kontrollbeamte vollziehen, welche (wie die anderen Beamten der Palästina-Ämter) zu diesem Zwecke ernannt werden. 62. TOURISTIK. 1. Der Kongreß betrachtet die jüdische Touristik nach Erez Israel als wertvoll für das Land und fordert die Jewish Agency auf, diese Touristik zu organisieren, sie zu überwachen und zu verhindern, daß sie in einer Weise, die der Palästina-Einwanderung Schaden bringt, ausgebeutet wird. 2. Die Jewish Agency wird aufgefordert, Mittel zu ergreifen, um für die Touristen, die ins Land gekommen sind und sich dort niedergelassen haben, ohne der Öffentlichkeit zur Last zu fallen, eine Amnestie zu erwirken.