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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1934-01-01 · 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933 · p. Seite 547

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
Date
1934-01-01
Page
Seite 547 (sequence 547)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476290--8954-3485104
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547 der die jüdischen Volksmassen der Diaspora sich in einer schweren wirtschaftlichen und politischen Krise befinden, in der das deutsche Judentum zugrunde geht, in der gleichzeitig Erez Israel sich durch die Arbeit und die Kapitalien, die das jüdische Volk für den Aufbau des Landes zur Verfügung stellt, in schnellem Tempo entwickelt, so daß im Lande in den letzten zwei Jahren der Mangel an jüdischen Arbeitern zu einer dauernden Erscheinung geworden ist. 3. Der Kongreß spricht sich für die Abschaffung des Systems der Einwanderungsbeschränkung aus, das seinen Ausdruck in dem bestehenden Immigrationsgesetz gefunden hat, und fordert die Exekutive der Jewish Agency auf, von der Regierung die Übertragung der Verantwortung für die jüdische Einwanderung nach Erez Israel gemäß den Bedingungen des Mandates an die Jewish Agency zu verlangen. 4. Der Kongreß fordert, daß bis zu der Zeit, in der diese Forderung erfüllt ist, in dem gegenwärtig bestehenden Immigrationsgesetze diejenigen Bestimmungen abgeändert werden, welche die jüdische Immigration besonders stark erschweren, und zwar: a) Die Quote der Zertifikate für Arbeiter soll auf Grund der Arbeitsaussichten im Lande, der Bemühungen des jüdischen Volkes um den Aufbau des Landes und der Immigrationsbedürfnisse der Juden in der Diaspora festgesetzt werden. Die Quote der Einwanderungszertifikate soll der Jewish Agency voll zur Verfügung stehen, um eine Regulierung der Einwanderung auf Grund der Zertifikate ohne Unterbrechungen zu ermöglichen, welche die Regelung des Arbeitsmarktes im Lande erschweren. b) Die Beschränkung des Alters der Arbeitereinwanderer auf 35 Jahre ist in keiner Hinsicht berechtigt, und die Regierung wird aufgefordert, diese Bedingung fallen zu lassen. c) Die Beschränkung des Rechtes der Frauen auf Einwanderung und die verhältnismäßige Zahl der Zertifikate für arbeitende Frauen sind keineswegs in Übereinstimmung "mit der Wirklichkeit, mit den Erfordernissen des Aufbaus und dem Anteil der Frauen an dem Leben des Landes; daher wird die Regierung aufgefordert, diese Beschränkungen aufzuheben und die Zahl der Zertifikate für Frauen gemäß den Vorschlägen der Jewish Agency festzusetzen. d) Die an die Einwanderer der Kapitalistenkategorie gestellte Bedingung des Besitzes von 1000 Pfund, ist bei der wirtschaftlichen Lage und den Lebensverhältnissen im Lande zurzeit nicht gerechtfertigt; die Regierung wird daher aufgefordert, bei Kapitalisten die Bewilligung zur Einwanderung wiederum, wie es in dem Gesetz von 1925 der Fall war, vom Besitze von 500 Pfund abhängig zu machen. Den Kapitalisten, welche den Besitz von 500 Pfund nachweisen, sollen die Visa direkt durch die Konsuln erteilt werden, ohne daß diese Gesuche dem Immigrationsdepartement der Regierung in Jerusalem zur Entscheidung vorgelegt werden müssen. e) Der Mangel jedes Systems in den Einwanderungsbestimmungen für Handwerker, Fachleute und Kleinindustrielle führt zu einer Beschränkung der Einwanderung dieser für das Land wertvollen Einwandererkategorie. Der Regierung soll folgende Regelung vorgeschlagen werden: aa) Der zur Einwanderungserlaubnis für einen Handwerker oder einen Fachmann erforderliche Betrag soll auf 150 Pfund reduziert werden. bb) Die Liste der Berufe und Gewerbe, in denen Aussichten für eine Niederlassung im Lande bestehen, soll der Regierung von Zeit zu Zeit durch die Jewish Agency übergeben werden. f) Beschränkung des Entscheidungsrechtes des Immigrationsdepartements der Regierung in Bezug auf die Bestätigung der Einwanderung von Verwandten, die in ihrer Existenz von Einwohnern Palästinas abhängig sind (Kategorie D und Erweiterung der Einwanderungsmöglichkeiten für Verwandte in voller Übereinstimmung mit den im Immigrationsgesetz festgesetzten Kategorien, ohne daß diese Bewilligungen von der Quote der Arbeiterzertifikate abgezogen werden. g) Die für Palästinaeinwohner, welche die Einwanderungserlaubnis für Verwandte verlangen, festgesetzte Einkommenskala stimmt nicht überein mit den Lebensverhältnissen und dem Arbeitslohn im Lande und beraubt weite Kreise des Jischuv der Möglichkeit, Einwanderungserlaubnisse für ihre Verwandten zu erlangen; daher wird die Regierung aufgefordert, diese Einkommenskala in Übereinstimmung mit den Lebensverhältnissen der Juden nach den verschiedenen Gemeinden und Wohnplätzen herab- 35*

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