Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 546 (sequence 546)
- Language
- German, English, Hebrew
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546 53. BODEN FÜR ANSIEDLUNG DEUTSCHER JUDEN. Der Kongreß fordert alle Zionisten auf, darauf zu bestehen, daß bei Spezialaktionen,. die in den einzelnen Ländern für die deutschen Juden durchgeführt werden, mindestens ein Drittel der gesammelten und für Palästina bestimmten Gelder für die Erwerbung von Boden in Palästina verwendet werden soll. Es ist die Pflicht aller Zionisten, zu. fordern, daß die aus diesen Mitteln zu erwerbenden Böden durch den Keren Kayemeth gekauft und als dessen unveräußerliches Eigentum erklärt werden. 54. HINTERLEGUNG VON STIFTUNGSGELDERN DEI DEM K.K.L. Um dem K.K.L. die Erlösung des Bodens in einem rascheren Tempo zu ermöglichen, wendet sich der Kongreß an alle jüdischen Gemeinden und Institutionen mit dem dringenden Appell, Stiftungen und ähnliche Gelder, die sich in ihrem Besitz befinden, soweit dies mit den Landesgesetzen vereinbar ist, dem Keren Kayemeth als Depot zu übertragen. Der K.K.L. übernimmt die volle Verantwortung für diese Stiftungen und ihre Verzinsung. 55. LEGATE FÜR DEN K.K.L. Der Kongreß bringt jedem Juden die Pflicht in Erinnerung, den K.K.L. in seinen letztwilligen Verfügungen zu bedenken, und fordert alle Rabbiner und jüdischen Rechtsanwälte auf, sich in diesem Sinne für den K.K.L. einzusetzen. 56. VERSICHERUNGSAKTION. Der Kongreß fordert alle Zionisten auf, den K.K.L., welcher seit Jahren durch seine Versicherungsaktion dem Palästina-Aufbauwerk erfolgreich dient, beim weiteren Ausbau der Aktion und der Wahrung ihrer Einheit tatkräftig zu unterstützen. 57. AKTION FÜR KFAR CHAJIM ARLOSOROFF. Der Kongreß proklamiert eine größere Aktion zwecks Errichtung einer Siedlung auf den Namen Chajim Arlosoroff. Von den durch diese Aktion aufzubringenden Geldern soll ein Drittel für den Bodenerwerb durch den K.K.L. bestimmt sein. III. VÖLKERBUNDANLEIHE. 58. WIEDERAUFNAHME DER AKTION. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, die im Jahre 1929 eingeleitete Aktion zur Erreichung einer von dem Völkerbund unterstützten und garantierten internationalen Anleihe jetzt energisch wieder in Angriff zu nehmen. Zwecks Durchführung dieser von den früheren Kongressen beschlossenen Aktion wird die Anleihekommission wieder ins Leben gerufen. E) EINWANDERUNG UND ARBEIT. I. EINWANDERUNG. 59. FORDERUNGEN IN BEZUG AUF DAS IMMIGRATIONSGESETZ. 1. Der Kongreß erklärt, daß das bestehende Immigrationsgesetz in seinen grundlegenden Bestimmungen und in der Art seiner praktischen Durchführung den Grundprinzipien des Mandats widerspricht, das im Artikel VI der Regierung die Pflicht auferlegt, die jüdische Einwanderung zu erleichtern, und daß es ganz und gar nicht im Einklang steht mit dem Prinzip der Aufnahmefähigkeit des Landes, auf dem es angeblich begründet ist. Dieses Gesetz dient als Instrument einer künstlichen Beschränkung der Einwanderung von Juden nach Erez Israel. 2. Der Kongreß protestiert gegen das System der ständigen Beschränkung der Immigration, das besonders stark in der gegenwärtigen Periode zum Ausdruck kommt, in