Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 536 (sequence 536)
- Language
- German, English, Hebrew
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536 veranstalteten Verfolgungen. Der Kongreß stellt mit Erbitterung fest, daß in letzter Zeit auch die Verfolgungen zionistischer Verbannter, deren Verbannungs- und Haftzeit bereits beendet ist, erheblich zugenommen haben. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, alle möglichen Schritte zu unternehmen, um die Auswanderung aller wegen ihrer zionistischen Gesinnung Verfolgten aus Sowjetrußland zu ermöglichen. Der Kongreß sendet den in der Sowjetunion schwer für das zionistische Ideal kämpfenden und leidenden Zionisten seine brüderlichen Grüße der Ermutigung. 17. HILFE FÜR ZIONISTEN IN RUSSLAND. Der Kongreß verzeichnet mit Genugtuung die eifrige Tätigkeit, die von der Gesellschaft „Magen" in Erez Israel zur Erlangung materieller und moralischer Unterstützung für die in Rußland verfolgten Zionisten geleistet wird und beauftragt die Exekutive, ihre Aufmerksamkeit der Hilfeleistung für die russischen Gesinnungsgenossen zuzuwenden und die Gesellschaft „Magen" organisatorisch zu unterstützen. VI. NATIONALE SYMBOLE. 18. FAHNE UND HYMNE. Der Kongreß stellt fest, daß gemäß jahrelanger Tradition die blau-weiße Fahne die Fahne der Zionistischen Organisation und des jüdischen Volkes und die Hymne Hatikwa die nationale Hymne des jüdischen Volkes ist. 19. ÜBERFÜHRUNG DER GEBEINE THEODOR HERZLS NACH EREZ ISRAEL. Per Kongreß stellt fest, daß Theodor Herzls letzter Wille, daß seine Gebeine nach Palästina überführt werden, noch immer unausgeführt ist. Die Exekutive wird beauftragt, unverzüglich Schritte zu unternehmen, damit die Überführung vor dem 30. Jahrzeittag (20. Tamus 5694) womöglich schon im Frühjahr 1934 erfolgt. Der Kongreß wählt eine besondere Kommission, die bei der Durchführung dieser Aufgabe mitzuwirken hat, bestehend aus den Herren Adolf Böhm, Jacob de Haas, Johann Kremenezky, Leo Motzkin, Michael Ringel und M. M. Ussischkin. VII. GEGEN ANWENDUNG VON GEWALTMITTELN ZU POLITISCHEN ZWECKEN. 20. EINSETZUNG EINER UNTERSUCHUNGSKOMMISSION. Der Kongreß nimmt folgende Erklärung seines Präsidenten, Leo Motzkin, in dessen Eigenschaft als Vorsitzender des Zionistischen Aktionskomitees zur Kenntnis und stimmt der darin enthaltenen Resolution zu: In der Sitzung des Aktionskomitees, die vor dem Kongreß stattfand, hat die Arbeitergruppe gegen Personen oder einen Kreis von Personen in Erez Israel, die sich zur Zionistischen Organisation zählen, Beschuldigungen erhöhen, wonach dieselben die Anwendung von Gewaltmitteln zu politischen Zwecken propagieren. Das A.C. nahm Veranlassung, eine Kommission einzusetzen, bestehend aus den Herren: L. Motzkin, Rabbi Meir Berlin, Prof. S. Brodetsky, Dr. Nahum Goldmann, Dr. Viktor Jacobson und Menachem Ussischkin, die mit der Aufgabe betraut wurde, diese Angelegenheit zu prüfen. Das A.C. hat nach Kenntnisnahme des Berichtes der Kommission beschlossen, folgende Resolution dem Kongreß zur Annahme zu unterbreiten, wobei es selbstverständlich ist, daß die in der Resolution vorgeschlagene Kommission alles Material, das ihr mit Bezug auf den Gegenstand ihrer Untersuchungen, von welcher Seite immer, zur Kenntnis gebracht wird, prüfen wird. RESOLUTION. Da der Vorsitzende des Aktionskomitees dem Kongreß berichtet, daß Beschuldigungen erhoben worden sind, wonach in Erez Israel Personen oder ein Kreis von Personen existieren, die sich zur Zionistischen Organisation zählen und die die Anwendung von