Mannheim
Compact Memory

Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1934-01-01 · 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933 · p. Seite 514

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
Date
1934-01-01
Page
Seite 514 (sequence 514)
Language
German, English, Hebrew
Belongs to
journal volume
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3476254-3476290--8921-3485071
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

514 ij. Kongreßsitzung: Bericht der Arbeitskommission werden soll. Wir sind für die Schaffung neutraler Arbeitsbüros; diese Dinge sollen den verschiedenen Parteien und Strömungen weggenommen und dem Jischuv übergeben werden. Aber dies ist nur möglich, wenn Arbeitsstatuten und eine obligatorische Arbitrage bestehen, der sich alle Richtungen unterwerfen. Eine Vorbedingung dazu ist, daß diese auch die Arbeitgeber verpflichten soll; man kann keine Institution errichten, die nur eine Seite verpflichtet. Wir beantragen daher, folgende Resolutionen zum Beschluß zu erheben: 1. Der Kongreß anerkennt, daß der Weg zur Schaffung von geregelten Arbeitsverhältnissen zwischen den Arbeitern und zur Vermeidung eines ungeordneten Zustandes auf dem Arbeitsmarkte in der Errichtung einer professionellen Arbeiterorganisation liegt. Bis zu dem Zeitpunkt, wo eine solche Organisation geschaffen wird, soll die Exekutive alle Maßnahmen ergreifen, um die Arbeiterverbände zu einem Übereinkommen nach dem Muster des Übereinkommens zwischen Hapoel Hamisrachi und der Allgemeinen Arbeiterorganisation zu bringen. 2. Zur Vermeidung von Konflikten und Störungen in der Arbeit und im Aufbau Palästinas, setzt der Kongreß, gemäß den Grundlagen der jüdischen Moral fest, daß jede Proklamierung eines Streiks verboten ist, bevor der Konflikt vor eine der höchsten Institutionen des Jischuv gekommen ist. Gleichzeitig tadelt der Kongreß jeden Streikbruch bei Arbeiterstreiks, die zum Schutze der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter und ihrer Verbände erfolgen. Ein solches Vorgehen bedeutet eine schwere Gefahr für das zionistische Werk und steht nicht im Einklang mit den moralischen Forderungen und der nationalen Disziplin der zionistischen Bewegung, 3. Der Kongreß betrachtet als einzigen Ausweg zur Regelung der Arbeitsverhältnisse im Lande und zu einer gerechten Arbeits Verteilung die Errichtung von neutralen Arbeitsbüros auf Grund von allgemeinen Arbeitsstatuten und die Errichtung einer obligatorischen Schiedsgerichtsinstanz, die die Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Weise verpflichtet; er fordert die Exekutive auf, zusammen mit dem Waad Leumi diese Instanzen zu schaffen. Außer diesen Anträgen liegt nodb ein Antrag Jehoschua Suprasky (Ällg., Erez Israel) vor, welcher lautet: Der XVIII. Zionistenkongreß verpflichtet die Zionistische Exekutive in Palästina, mit dem Waad Leumi in Unterhandlungen zu treten und zusammen mit ihm eine Kommission einzusetzen, die unter Beteiligung der Vertreter der Arbeiterschaft und der Arbeitgeber im Lande ein Arbeitsgesetz für den jüdischen Jischuv in Palästina nach folgenden Grundsätzen ausarbeitet: a.) In Erez Israel ist kein Platz für Streiks, für Aussperrung und Streikbruch, solange die Arbeitsstreitigkeiten nicljt zur Entscheidung vor eine autorisierte Instanz gebracht werden, die durch die nationalen Institutionen, die Organisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingesetzt wird. b) Der jüdische Arbeiter muß einen Lohn erhalten, der ihm entsprechende Existenzbedingungen und eine Versicherung gegen Unglücksfälle ermöglicht. Die Arbeitgeber müssen sich mit bestimmten Beträgen an der Krankenkassa beteiligen. c) Der Lohn und die Arbeitsbedingungen müssen der Rentabilität der jüdischen Wirtschaft in der Stadt und auf dem Lande so angepaßt sein, daß sie die Entwicklung einer jüdischen Wirtschaft im Lande nicht gefährden. Die Qualität der Arbeit muß den Bedürfnissen der Wirtschaft entsprechen. d) Alle Arbeitskonflikte müssen vor ein obligatorisches Schiedsgericht zur Verhandlung gebracht werden, das gemäß Punkt a) organisiert ist. e) Die Verteilung der Arbeit in Palästina muß durch neutrale Arbeitsämter erfolgen, die entsprechend dem Arbeitsgesetz des Jischuv organisiert werden. f) In jenen Kolonien, die das Prinzip der ausschließlichen jüdischen Arbeit noch nicht anerkannt haben, werden die neutralen Ämter und die Schiedsgerichte erst

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.