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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1934-01-01 · 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933 · p. Seite 515

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
Date
1934-01-01
Page
Seite 515 (sequence 515)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476290--8922-3485072
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Schragaiy Kaplan 515 dann eingesetzt werden, wenn die Organisationen der Arbeitgeber das Prinzip der vollen jüdischen Arbeit anerkannt und sich verpflichtet haben, es so schnell wie möglich zu verwirklichen. g) Eine besondere Kommission soll eingesetzt werden, um den Arbeitslohn in den verschiedenen Zweigen der jüdischen Wirtschaft unter Festsetzung einer Minimalqualität der Arbeit zu tarifieren. BERICHTERSTATTER ELIESER KAPLAN: Ich bin bereit, den Schluß des Punktes 2 des Antrags Zuchowiecki in den Antrag der Arbeiterpartei aufzunehmen, in der Form, daß in Resolution 2 am Schlüsse folgender Zusatz gemacht wird: . . . und fordert zum Abschluß ähnlicher Verträge zwischen der Allgemeinen Arbeiterorganisation und den übrigen im Lande bestehenden Arbeitergruppierungen auf. Ich beantrage ferner, den Vorschlag Zuchowiecki, der Kongreß möge die Errichtung einer höchsten Arbeitsinstanz beschließen (Antrag Zuchowiecki Nr. i), der Exekutive zu übergeben, die zusammen mit den zwei interessierten Parteien die Frage der Einsetzung dieser Institution beraten soll. Ferner soll der Vorschlag, daß, wenn zwischen Organisationen, die Arbeitsübereinkommen geschlossen haben, ein Konflikt entsteht, die beiden Parteien verpflichtet werden, die Angelegenheit zur Entscheidung und Klärung vor die höchste Arbeitsinstanz des Jischuv zu bringen (Antrag Zuchowiecki Nr. 3), der Exekutive als Material zur Behandlung übergeben werden. Der letzte Vorschlag von Zuchowiecki (Antrag 4) über Bekämpfung von Streikbruch besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil lautet: Der Kongreß sieht in den erwähnten Arbeitsübereinkommen den Weg zu einer normalen Arbeitsentwicklung in der jüdischen Wirtschaft und zur Vermeidung von Arbeitskonflikten, Streiks und Aussperrungen im Lande. Wir haben nichts gegen diesen Teil, aber er gehört an den Schluß der Resolution Nr. i, wo von Arbeitsübereinkommen die Rede ist. Den Rest dieses seines Antrags 4 hat Herr Zuchowiecki zurückgezogen. Den Vorschlag des Hapoel Hamisrachi, daß wir die Losungen von neutralen Arbeitsbüros und obligatorischer Arbitrage proklamieren sollen, können wir nicht akzeptieren, denn dies würde bedeuten, daß wir die "Welt und uns selbst täuschen wollen. Man kann doch nicht von obligatorischer Arbitrage sprechen, wenn es keine Regierungszwangsmittel hierfür gibt. Es ist nicht fair, nur die Arbeiterschaft, aber nicht die andere Seite zu binden. Wir können uns auch nicht mit neutralen Arbeitsbüros einverstanden erklären, wenn sie keine Macht haben, auf die sie sich stützen können. Wenn diese Büros nur Macht über die Arbeiter und nicht über die Arbeitgeber haben werden, so werden sie nicht der gerechten Verteilung der Arbeit dienen, sondern nur zur Aushungerung der Arbeiter. VORS. PRÄS. MOTZKIN: Herr Zuchowiecki, nehmen Sie den Vorschlag Kaplan an, daß ein Teil Ihrer Anträge dem Vorschlag der Arbeiterfraktion hinzugefügt und das andere der Exekutive als Material übergeben wird, die darüber mit beiden Parteien verhandeln soll? 33*

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