Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 513 (sequence 513)
- Language
- German, English, Hebrew
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Großmann, Zuchowiecki, Schragai 513 SCHMUEL ZUCHOWIECKI (Rad., Erez Israel): Wir alle sind an guten Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern interessiert. Ich finde aber, daß der Vorschlag der Arbeiterpartei nichts Konkretes aufweist. Wenn wir uns nur in allgemeinen Bestimmungen ergehen werden, hat das keinen Wert. Ich schlage Ihnen daher mehrere konkrete Maßnahmen vor, die in folgenden Anträgen formuliert sind: 1. Der XVIII. Zionistenkongreß proklamiert das soziale Bedürfnis der internen Regulierung der Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch Kollektivverträge zwischen Arbeitgebern einerseits und Vertretern der Arbeiterschaft anderseits. Diese Übereinstimmung soll auf Basis einer Arbeitssatzung ins Leben treten, deren Grundlagen ein obligatorisches Schiedsgericht und gemeinsam oder einvernehmlich geschaffene Arbeitsämter an jeder Arbeitsstelle sind, mit einer obersten Landesinstanz, die aus den Vertretern der Parteien unter Beteiligung des Waad Leumi und der Zionistischen Exekutive zusammengesetzt ist, mit einem neutralen Vorsitzenden, dem das Recht der Entscheidung zusteht. 2. Der Kongreß anerkennt, daß der Weg zur Festsetzung geregelter Arbeitsbeziehungen im Lande zum Zwecke der Hintanhaltung eines ungeregelten Zustandes in der Arbeit die Existenz einer einheitlichen Gewerkschaftsorganisation der Arbeiter im Lande ist. Dieser Zusammenschluß der Gemeinschaft der Arbeitenden kann auf dem Wege des Eintrittes in die Allgemeine Arbeiterorganisation oder auf dem Wege von Übereinkommen zwischen der Allgemeinen Arbeiterorganisation, die die Majorität der Gemeinschaft der Arbeiter des Jischuv darstellt, mit den bestehenden Organisationen anderer Arbeitenden erfolgen, durch Abschluß von Verträgen, gleich dem zwischen der Histadruth und dem Hapoel Hamisrachi. 3. Im Falle von Streitigkeiten über Benachteiligung in Arbeitsfragen zwischen den verschiedenen Organisationen sind die Parteien verpflichtet, die Streitfrage zur schiedsgerichtlichen Entscheidung vor die höchste Arbeitsinstanz des Jischuv zu bringen. 4. Der Kongreß sieht in den erwähnten Übereinkommen den Weg zu einer normalen Arbeitsentwicklung in der jüdischen Wirtschaft und zur Vermeidung von Arbeitskonflikten, Streiks und Aussperrungen im Lande. Er tadelt die Methode der Bekämpfung des organisierten Arbeiters durch Streikbruch. SCHLOMO SALMAN SCHRAGAI (Hapoel Hamisrachi, Erez Israel): Mit dem ersten Teil der Anträge der Arbeiterpartei sind wir einverstanden, nicht aber mit dem zweiten. Es ist wünschenswert, daß wir eine einheitliche Gewerkschaftsorganisation haben, doch das hat viele Schwierigkeiten, denn jede Arbeiterorganisation hat zionsitische Erziehungsaufgaben, und hier scheiden sich die Geister. Es ist auch zu befürchten, daß diese Gewerkschaft mehr politisch sein wird und vielleicht einmal die Verantwortung für die zionistische Aufgabe von sich abschütteln könnte. Unser Vorschlag geht dahin, die Exekutive aufzufordern, Uebereinkommen zwischen den einzelnen Arbeiterorganisationen zu schaffen. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß alle Fragen nach jüdischer Moral gelöst werden sollen; bevor irgend ein Streik proklamiert wird, muß der Konflikt vor die höchste Instanz gebracht werden. Wir wären glücklich, wenn alle Konflikte vor das Oberste Rabbinat gebracht würden. Aber da wir wissen, daß es im Jischuv Teile gibt, die den Verordnungen des Rabbinats nicht Folge leisten wollen, schlagen wir vor, daß, bevor irgend ein Konflikt oder Streik proklamiert wird, die Sache vor eine autoritative Institution im Jischuv gebracht 33