Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 512 (sequence 512)
- Language
- German, English, Hebrew
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ij. Ko?igreßsitzung: Bericht der Arbeitskommission Der Kongreß nimmt mit Befriedigung Kenntnis von den bestehenden Arbeitsübereinkommen zwischen der Arbeiterorganisation und den Arbeitgebern in verschiedenen Unternehmungen der Industrie, des Baugewerbes und der Landwirtschaft in Erez Israel und verpflichtet die Exekutive, mit all ihrer Kraft und Autorität dazu beizutragen, daß einvernehmliche Arbeitsverträge in allen Zweigen der jüdischen Wirtschaft auf dem Lande und in der Stadt, entsprechend den besonderen Bedingungen jedes Wirtschaftszweiges, geschlossen werden. 2. Der Kongreß anerkennt, daß die Basis für die Festsetzung geregelter Arbeitsbedingungen zwecks Hintanhaltung eines ungeregelten Zustandes in den Arbeitsverhältnissen, die Existenz einer einheitlichen Organisation der Arbeitnehmer ist. Er sieht in der Allgemeinen Arbeiterorganisation in Erez Israel ein wertvolles Instrument für den Jischuv und den Zionismus, eine Organisation, die sich auf die Gleichberechtigung aller ihrer Genossen ohne Unterschied religiöser und politischer Anschauungen gründet und in der Gedanken- und Meinungsfreiheit für jede religiöse und politische Strömung besteht. Die Voraussetzungen für den Bestand der jüdischen Arbeit und der jüdischen Wirtschaft im Lande sind: Eroberung der Arbeit, Überführung der Jugend zu einem Leben der Arbeit im Lande und Verwurzelung in ihr, Sicherstellung eines entsprechenden Anteils des jüdischen Arbeiters an den Arbeiten der Regierung, der Stadtgemeinden und der Unternehmungen des internationalen Kapitals, Sicherstellung angemessener Existenzbedingungen für den Arbeiter und seine Familie, Verteidigung der Menschenrechte, der bürgerlichen und nationalen Rechte im Lande, Aneignung der hebräischen Sprache durch den Arbeiter und den Einwanderer, Heilung der Galuthschäden und Umwandlung der aus dem Galuth gekommenen Einwanderergruppen zu einer nationalen, arbeitenden Einheit. All dies macht eine umfassende und einheitliche Organisierung aller jüdischen Arbeiter in einer einzigen allgemeinen Organisation notwendig. In den Versuchen, das Lager der Arbeiter zu zerschlagen und seine Organisation zu spalten, sieht der Kongreß einen moralischen, wirtschaftlichen und kolonisatorischen Nachteil, eine Schädigung geregelter Arbeitsbedingungen und eine schwere Störung des Friedens im Jischuv und in der jüdischen Wirtschaft des Landes. Der XVIII. Zionistenkongreß tadelt entschieden die Methode, die organisierte Arbeiterschaft durch Streikbruch zu bekämpfen, und erklärt, daß die Organisationen, die sich derartige Aktionen zum Ziel setzen, das zionistische Werk aufs schwerste gefährden und daß ihre Tätigkeit mit den moralischen Forderungen und der nationalen Disziplin der zionistischen Bewegung nicht im Einklang steht. Der Kongreß sieht in dem zwischen der Allgemeinen Arbeiterorganisation und dem Poel Hamisrachi getroffenen Übereinkommen, betreffend gerechte Arbeitsverteilung und Wahrung angemessener Arbeitsbedingungen, einen wichtigen Schritt zur Stärkung der jüdischen Arbeit und Schaffung gesunder Verhältnisse unter allen Arbeitenden. 3. Der Kongreß spricht seine volle Würdigung der Leistungen aus, die im Verlaufe einer langen Kolonisationsperiode durch die Arbeitsämter der Arbeiter zur Verwurzelung der einwandernden Arbeiter, zur Durchsetzung des Prinzips der jüdischen Arbeit und zur Arbeitsbeschaffung für alle Arbeitsuchenden vollbracht worden sind, ebenso für die Bemühungen um Errichtung gemeinsamer Arbeitsämter, die in der letzten Periode gemacht wurden. In der Errichtung gemeinsamer und einvernehmlich wirkender Arbeitsämter durch die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber auf Grund von Arbeitsverträgen sieht der Kongreß einen erwünschten Weg für die Lösung der Frage der Beschaffung und gerechten Verteilung der Arbeit unter alle Arbeitsuchenden. Er überträgt der Exekutive die Aufgabe, zusammen mit beiden Teilen die Möglichkeit der Errichtung einer gemeinsamen obersten Arbeitsinstanz zu prüfen. MEIR GROSSMANN (Jst., A.C.): Ich schlage vor, diese Anträge dem A.C. zur weiteren Behandlung zu übergeben. Dieser Antrag wird abgelehnt, Absatz i des Antrags der Arbeiterpartei angenommen.