Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 511 (sequence 511)
- Language
- German, English, Hebrew
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Ringel, Katznelson, Kaplan 511 historischen Grenzen Palästinas ist, das heißt 3ines sich selbst verwaltenden Gemeinwesens mit jüdischer Bevölkerungsmajorität. BERL KATZNELSON (Arb., Erez Israel): Ich habe das Wort erbeten, um einen Antrag zu stellen, der versehentlich die Kommission nicht passiert hat. Der Antrag lautet: Der Kongreß verpflichtet die Exekutive, Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte der hebräischen Sprache in den Regierungsämtern, sowie die Benützung des hebräischen Alphabets im Telegraphenverkehr Palästinas zu sichern. Dieser Antrag wird ohne Debatte angenommen. KOMMISSION FÜR DIE ARBEITSVERHÄLTNISSE IN PALÄSTINA. BERICHTERSTATTER ELIESER KAPLAN (Arb., Erez Israel): Als Vorsitzender der Kommission für die Arbeitsverhältnisse in Palästina habe ich zu berichten, daß diese Kommission als solche dem Kongreß keine Anträge vorlegt, sondern nur Anträge der in ihr vertretenen verschiedenen Gruppen. In der zionistischen Oeffentlichkeit ist vor den Kongreßwahlen eine Welle von Verhetzungen gegen die palästinensische Arbeiterschaft emporgeschlagen. Die Arbeiterschaft hat die gehörige Antwort darauf gegeben und der Kongreß darf nicht auseinandergehen, ohne diese Antwort bestätigt zu haben. Die Arbeiterpartei schlug in der Kommission drei Resolutionen vor. Die erste bestimmt, daß der Weg zur Schaffung von normalen Beziehungen zwischen Arbeitsgeber und Arbeitsnehmer der Kollektivvertrag ist. Die Exekutive wird aufgefordert, den Abschluß solcher Kollektivverträge zu fördern. Die zweite Resolution stellt zwei Dinge fest. Erstens: Das Interesse des Zionismus Und des Palästinaaufbaues verlangt eine einheitliche Arbeiterorganisation. Gleichzeitig wird der Standpunkt der Histadruth anerkannt, mit anderen Arbeiterorganisationen Uebereinkommen zu treffen, die das Interesse des Arbeiters sichern. Dagegen wird jeder Versuch organisierten Streikbruches verurteilt, da er den Frieden im Lande gefährdet und Bürgerkrieg entfacht. Die dritte Resolution zeigt den Weg zu gerechter Arbeitsverteilung durch Errichtung gemeinsamer, einvernehmlich funktionierender Arbeitsämter. Die Exekutive wird aufgefordert, Möglichkeiten für die Errichtung solcher Arbeitsämter zu schaffen. Die drei Anträge der Arbeiterpartei lauten: \. Die Bedürfnisse der Einwanderung und der Kolonisation machen die Entwicklung aller wirtschaftlichen Kräfte des Landes und die Hebung der produktiven Wirtschaft auf dem Lande und in der Stadt notwendig, einer Wirtschaft, die sich selbst erhält und ihre Arbeiter in den Grenzen der ökonomischen Möglichkeiten unter angemessenen Bedingungen ernährt. Die wichtigste Grundlage für die Entwicklung der Volkswirtschaft ist die Festsetzung geregelter Verhältnisse zwischen den Arbeitgebern und ihren Organisationen einerseits und der organisierten Gemeinschaft der Arbeiter anderseits durch Arbeitsverträge, welche angemessene Arbeitsbedingungen und zugleich Formen der Vermittlung und eines obligatorischen Schiedsgerichtes bei allen Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Teilen für die Dauer des Vertrages sichern.