Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 489 (sequence 489)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3476254-3476290--8896-3485046- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Grünbaum 489 Der letzte Abschnitt schließlich befaßt sich mit der Zusammensetzung der Palästinaämter. Zu fast jedem Punkt dieses Abschnittes liegen Minderheitsvorschläge vor. Außerdem gibt es noch eine Reihe von Minderheitsvorschlägen der Revisionisten, ferner einen Minoritätsantrag über die Vereinigung aller Chaluzorganisationen, sowie einen Antrag über die Art der Verteilung der Arbeiter-Zertifikate. Um dem Kongreß die Arbeit zu erleichtern, schlage ich vor, bei jenen Punkten, zu denen Minderheitsanträge angemeldet sind, nur über den Minderheitsantrag abzustimmen, und falls er durchfällt, den Antrag der Kommission als angenommen zu betrachten. Dagegen sollen Vorschläge, zu denen keine Minderheitsvoten angemeldet sind, als angenommen betrachtet werden. VIZEPRÄS. KAPLAN übernimmt den Vorsitz. Nachdem ein Antrag des Del. Moses Lutzky (Jst.y Weltw.)y das gesamte Material dem A.C. zu überweisen, mit 146 gegen 80 Stimmen abgelehnt morden ist, tritt der Kongreß in die Diskussion über den ersten Xleil der Anträge ein, welcher lautet: Immigrationsgesetz. 1. Der Kongreß erklärt, daß das bestehende Immigrationsgesetz in seinen grundlegenden Bestimmungen und in der Art seiner praktischen Durchführung den Grundprinzipien des Mandats widerspricht, das der Regierung die Pflicht auferlegt, die jüdische Einwanderung zu erleichtern (Artikel 6), und daß es nicht im entferntesten im Einklang steht mit dem Prinzip der Aufnahmefähigkeit des Landes, auf dem es angeblich begründet ist. Dieses Gesetz dient als Instrument einer künstlichen Beschränkung der Einwanderung von Juden nach Erez Israel. 2. Der Kongreß protestiert gegen das System der ständigen Beschränkung der Immigration, das besonders stark in der gegenwärtigen Periode zum Ausdruck kommt, in der die jüdischen Volksmassen der Diaspora sich in einer schweren wirtschaftlichen und politischen Krise befinden, in der das deutsche Judentum zugrunde geht, in der gleichzeitig Erez Israel sich durch die Arbeit und die Kapitalien, die das jüdische Volk in den Aufbau des Landes investiert, in schnellem Tempo entwickelt, sodaß im Lande seit zwei Jahren ständig Mangel an jüdischen Arbeitern besteht. 3. Der Kongreß fordert Abschaffung des Systems der Einwanderungsbeschränkung, das seinen Ausdruck in dem bestehenden Immigrationsgesetz gefunden hat, und macht es der Exekutive der Agency zur Pflicht, von der Regierung die Übertragung der Verantwortung für die jüdische Einwanderung nach Erez Israel gemäß den Bedingungen des Mandates an die Jewish Agency zu verlangen. 4. Der Kongreß fordert, daß bis zu der Zeit, in der diese Forderung erfüllt ist, in dem gegenwärtig bestehenden Immigrationsgesetze diejenigen Bestimmungen abgeändert werden, welche die jüdische Immigration besonders stark erschweren. Die schon jetzt geforderten Abänderungen sind: a) die Quote der Zertifikate für Arbeiter soll auf Grund der Arbeitsaussichten im Lande, der Bemühungen des jüdischen Volkes um den Aufbau des Landes und der Immigrationsbedürfnisse der Juden in der Diaspora festgesetzt werden. Die Quote der Einwanderungszertifikate soll der Jewish Agency voll zur Verfügung stehen, um auf Grund der Zertifikate eine Regulierung der Einwanderung ohne Unterbrechungen zu ermöglichen, welche die Regelung des Arbeitsmarktes im Lande erschweren. b) Die Beschränkung des Alters der Arbeitereinwanderer auf 35 Jahre ist in keiner Hinsicht berechtigt und die Regierung wird aufgefordert, diese Instruktion aufzuheben.