Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 488 (sequence 488)
- Language
- German, English, Hebrew
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488 ij. Kongreßsitzung: Bericht der Alija-Kommission zum Ausdruck bringen und gegen jeden Versuch der Einschränkung der Alija protestieren. Der Kongreß hat daher die Exekutive zu verpflichten, Verhandlungen mit der Regierung anzuknüpfen, um die Erlassung eines neuen Einwanderungsgesetzes zu erlangen, das im Einklang steht mit unserem Recht, unserem Drang nach Auswanderung und den Bedürfnissen des Landes, das wir mit unserem Vermögen, unserer Arbeit und unserer Energie aufbauen. Wir dürfen aber nicht warten, bis die Regierung diese prinzipielle Forderung erfüllen wird. Wir schlagen daher eine Reihe von Verbesserungen der Einwanderungsgesetzgebung vor, die der Regierung vorgelegt werden sollen und die sie anerkennen müßte, noch ehe sie unsere prinzipielle Forderung erfüllt. Die Kommission schlägt ferner dem Kongreß vor, bestimmte Einwcmderimgskategorien festzusetzen, damit die Exekutive eine Handhabe bei der Verteilung der Zertifikate habe. Wir haben dabei eine neue Kategorie festgesetzt, die Anspruch auf Arbeiterzertifikate haben soll, und zwar Handwerker, nach denen im Lande großer Bedarf besteht. Die Einwanderung dieser Kategorie soll nicht wie bisher an eine bestimmte Summe Geldes gebunden sein. Handwerker sollen nach Erez Israel kommen können, auch wenn sie kein Geld haben. Dagegen müssen sich Kleinindustrielle, die nicht nur von ihrer Arbeit, sondern auch von ihrem Vermögen leben müssen, wie bisher mit einem Vermögen von 150 Pfund ausweisen können. In diesem Abschnitt finden Sie auch Vorschläge über die Einwanderung der Juden aus Jemen, Deutschland, Rußland und Saloniki. Die Juden dieser Länder befinden sich in einer außerordentlichen Lage und wir schlagen daher vor, ihnen die Einwanderung zu erleichtern. Der dritte Abschnitt befaßt sich mit der Hachschara. Auch hier schlagen wir gewisse Neuerungen vor. Der Zustrom von Chaluzim wird immer größer. Wir glauben daher, daß die Zeit gekommen ist, eine stärkere Sonderung als bisher vorzunehmen und größere Forderungen als bisher zu stellen. Die Hachschara-Kibbuzim sollen von nun ab nur solche Chaluzim aufnehmen, die mindestens ein Jahr der Chaluz- oder Jugendorganisation angehören und sich ein minimales Wissen der hebräischen Sprache angeeignet haben. Die Erziehung, die sie dann im Kibbuz erhalten, soll schon mehr den Aufgaben, die der Chaluz in Erez Israel zu erfüllen hat, angepaßt sein. Die Zeit der Hachschara selbst darf auch nicht kürzer sein als ein Jahr. Da diese Beschlüsse nur schwer sofort durchzusetzen sind, schlagen wir vor, sie der Exekutive zu überweisen, die sie mit Berücksichtigung der Bedingungen in den einzelnen Ländern verwirklichen soll. Wir schlagen auch vor, die Hachschara-Kibbuzim der Aufsicht der Palästinaämter zu unterstellen. Der nächste Punkt befaßt sich mit der Touristik. Wir haben schon genug von dem Vorteil gesprochen, den die jüdische Touristik dem Lande bringt. Jetzt muß die Touristik unter die Aufsicht der zionistischen Institutionen gestellt werden, und die Exekutive hat sich zu bemühen, für Touristen, die im Lande geblieben sind, und dort Erwerb gefunden haben, Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.