Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 449 (sequence 449)
- Language
- German, English, Hebrew
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Mereminski, Reichmann 449 3. Die Exekutive soll innerhalb dreier Monate gemeinsam mit den Leitungen der zionistischen Fonds die Frage der Organisierung der Landesleitungen der Fonds und der Zusammenarbeit der Territorialverbände mit diesen Landesleitungen prüfen und die Tätigkeit dieser Instanzen koordinieren. Ebenso soll gemeinsam mit dem Alija-Departement die Frage der Zusammenarbeit der Territorialverbände mit den Palästinaämtern geregelt werden. 4. Zu Mitgliedern des Territorialverbandes können nur Schekelzahler werden, welche ihren Beitritt schriftlich erklären. Die Frage der Annahme, der Ablehnung und des Ausschlusses von Mitgliedern soll in einem Reglement geregelt werden, welches die Exekutive nach Anhörung der einzelnen Länder erlassen wird. 5. Im Jahre 5694 wird die Leitung der Territorialverbände proportioneil auf Grund der Ergebnisse der Wahlen aus dem betreffenden Lande zum XVIII. Kongreß zusammengesetzt. In den späteren Jahren werden die leitenden Instanzen des Territorialverbandes von dessen Mitgliedern auf Grund des Proporzwahlrechtes gewählt. Die Wahl der leitenden Instanzen erfolgt in der Regel durch die Mitglieder direkt. Die Leitung kann aber mit Zweidrittelmehrheit beschließen, daß die nächsten Wahlen laut Proporzschlüssel auf einer von den Mitgliedern proportioneil gewählten Konferenz vorgenommen werden. Die Wahlordnung für jedes Land bedarf der Bestätigung durch die Exekutive. 6. Die Exekutive hat nach Beratungen mit der Ständigen Kommission für Organisation und Propaganda zu beschließen, innerhalb welcher Frist die einzelnen Länder zur Bildung der Territorialverbände zu schreiten haben. Ihre Bildung hat aber spätestens binnen sechs Monaten zu erfolgen. 7. Es wird jedem Territorialverband überlassen, mit Zweidrittelmehrheit zu entscheiden, ob und wann in den einzelnen Ortschaften Lokalkomitees zu bilden sind. Im Jahre 5694 wird das Lokalkomitee proportionell auf Grund der Ergebnisse der letzten Kongreßwahlen in dem betreffenden Ort zusammengesetzt. In den späteren Jahren wird das Lokalkomitee von den im Orte ansässigen Mitgliedern des Territorialverbandes auf Grund des Proporzwahlrechtes gewählt. 8. Jeder Territorialverband hat ein Ehrengericht erster Instanz einzusetzen. Dr. HENRYK REICHMANN (Allg., Ostgalizien): Die Minderheit der Organisationskommission hat sich gegen die Einführung der territorialen Zwangsverbände ausgesprochen, und zwar aus folgenden Gründen: i. Im Prinzip soll der Vorschlag bezwecken, durch friedliches Zusammenwirken aller Parteien unter einheitlicher Leitung in den einzelnen Ländern die Intensität der zionistischen Arbeit zu erhöhen und weitere Schichten der jüdischen Bevölkerung für unsere Idee organisatorisch zu erfassen. Wir sind der Meinung, daß die jetzt im Zionismus bestehenden Verhältnisse, der organisatorische Zustand einzelner Gruppen und ihre gegenseitigen Beziehungen für die gemeinsame Arbeit zum Wohle des Zionismus aller politischen Richtungen in einem territorialen Zwangsverbande noch nicht reif geworden sind. Der Territorialverband wird in seiner vorgeschlagenen Verfassung neue Reibungsflächen zwischen den Parteien bilden und dieselben in einen Zustand fortwährenden Kampfes außerhalb und innerhalb des Verbandes versetzen. Die nun so stark zum Vorschein kommende konsequente Tendenz des linken Flügels, in allen zionistischen Institutionen die Mehrheit zu gewinnen und die Alleinherrschaft an sich 29