Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 447 (sequence 447)
- Language
- German, English, Hebrew
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Mereminski, Jmiiczmami u. a. 447. Ausnahmsfällen und mit qualifizierter Mehrheit einen Kongreß zu verschieben. Das ist notwendig. Sie wissen, daß auch in diesem Jahre einer der Zionistischen Sonderverbände die Verschiebung des Kongresses verlangt hat, daß aber eine solche Maßnahme durch das Statut unmöglich gemacht war. Wenn man den Kongreß um einige Monate verschieben will, ist man gezwungen, ihn tatsächlich um ein Jahr zu verschieben, weil im Winter kein Kongreß Zustandekommen kann. Da sich ernste Gründe ergeben können, die für eine Verlegung des Kongresses sprechen, stellt die Kommission ihren Antrag. Dr. SCHIMSCHON JUNICZMAN (Rev., Polen): Ich bin dagegen, daß man gegen die alte Tradition des Zionistenkongresses verstößt, wonach er einmal in zwei Jahren einberufen wird. Es ist unmöglich, dem A.C. ein solches Recht einzuräumen. Meine Fraktion wird gegen den Vorschlag stimmen. Ich beantrage Uebergang zur Tagesordnung, Der Antrag auf Uebergang zur Zlagesordnimg wird mit 98 gegen 4g Stimmen ab gelebfit. S. E. SCHWISBERG (Allg., Kanada): Ich beantrage, statt „zwei Dritteln" einzusetzen: „mit drei Vierteln der Stimmen der anwesenden Mitglieder". Der Antrag wird mit 84 gegen 64 Stimmen abgelehnt, der Antrag der Kommission wird angenommen. BERICHTERSTATTER MEREMINSKI: Wir kommen nun zum Antrag, betreffend: KEREN HAJESSOD. Bei Wahlen zu. allen zionistischen Körperschaften wird das passive Wahlrecht an den Nachweis der Erfüllung der Keren Hajessod-Pflicht gebunden. Hiezu will ich bemerken, daß die Einzelheiten des Antrages des Keren Hajessod der Statutenkommission und der Exekutive übergeben werden; das Prinzip aber, das in der Resolution VIII zum Ausdruck kommt, wurde in Bezug auf den Kongreß und sonstige zionistische Körperschaften von der Kommission angenommen. Gleichzeitig hat auch das Direktorium des Keren Kayemeth einen Antrag überreicht, wonach nur solche Zionisten kandidieren können und das passive Wahlrecht besitzen, die regelmäßige Beiträge für den Keren Kayemeth leisten. Wir beantragen, diesen wichtigen Vorschlag befürwortend an die Statutenkommission weiterzuleiten. ABRAHAM LEWINSON (Arb., Polen): Ich beantrage, daß es statt „zu allen zionistischen Körperschaften" heißen soll: „Zu allen jüdischen Körperschaften". VORS. PRÄS. MOTZKIN: Ich würde empfehlen, auch diesen Antrag der Statutenkommission zu übergeben. Sodann wird der Antrag über den Keren Hajessod in der Fassung der Kommission angenommen.